Seit dem 18. August 2026 steht die Ukraine in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Für Inhaber ukrainischer Führerscheine heißt das: Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann sie in der Regel ohne Theorie- und Praxisprüfung in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Die Verordnung vom 12. August wurde am 17. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Dringend ist der Umtausch allerdings nicht. Solange der vorübergehende Schutz gilt, den die EU bis zum 4. März 2028 verlängert hat, bleibt ein gültiger ukrainischer Führerschein in Deutschland anerkannt – ohne beglaubigte Übersetzung und ohne internationalen Führerschein. Die Stadt Erlangen schreibt ausdrücklich, man müsse den Führerschein „nicht sofort umschreiben lassen“.
Wer kann umschreiben – und welche Klassen zählen?
Die Regelung ist nicht auf Menschen mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG begrenzt. Auch wer mit Arbeitsvisum, Blauer Karte oder Niederlassungserlaubnis hier lebt, kann den Antrag stellen. Voraussetzung ist ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland, in der Regel mindestens 185 Tage im Jahr. Erfasst sind A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE; die ukrainische Klasse A1 entspricht der deutschen AM.
Für C- und D-Klassen verlangt die Behörde zusätzlich ein ärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr) und einen Sehtest-Nachweis (nicht älter als zwei Jahre). Wurde ein Lkw- oder Bus-Führerschein ohne Klasse B erteilt, muss B zuerst in Deutschland mit Prüfungen erworben werden. Die Behörde kann außerdem im Einzelfall doch eine Prüfung anordnen, wenn konkrete Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen – der Regelfall ist das laut Rechtsanwalt Hartmann nicht.
Was Sie mitbringen müssen und was es kostet
Die Stadt Wiesbaden nennt als Unterlagen: gültigen Ausweis, elektronischen Aufenthaltstitel, aktuelles biometrisches Foto, den ukrainischen Original-Führerschein mit Übersetzung durch einen anerkannten Automobilclub, eine Meldebestätigung mit dem Datum der ersten Einreise nach Deutschland. Das Ausstellungsdatum des Führerscheins muss vor der Einreise liegen. Welche Übersetzung genau verlangt wird, handhaben die Behörden unterschiedlich – vorab bei der eigenen Führerscheinstelle nachfragen. Der ukrainische Original-Führerschein wird beim Umtausch in der Regel eingezogen.
Die Bundesregierung kalkuliert mit einer Verwaltungsgebühr von 37,50 Euro; dazu kommen Foto, Übersetzung und gegebenenfalls ärztliche Nachweise. Die Wartezeiten sind unterschiedlich: Wiesbaden verlangt eine Online-Terminbuchung und weist darauf hin, dass einzelne Fälle noch mit übergeordneten Behörden geklärt werden; in Erlangen geht man ohne Termin hin und muss mit langen Wartezeiten rechnen. Im Landkreis München ist die Führerscheinstelle seit 2. November am Messecampus Riem, vor Ort wird nur noch bargeldlos bezahlt.
Unsere Einschätzung: Wer plant, über März 2028 hinaus in Deutschland zu bleiben, sollte den Umtausch nicht bis zum Schluss aufschieben – sobald der Schutz endet, entfällt die Sonderregel, und dann gilt für Nicht-EU-Führerscheine die Sechs-Monats-Frist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die Ämter vor Ablauf der Frist überlastet sein. Anträge, die vor dem 18. August gestellt wurden, haben keine Übergangsregel; Betroffene können aber bitten, nach den neuen Regeln weiterzumachen.
Quellen: Stadt Wiesbaden, Stadt Erlangen, Landkreis München, ADAC



