Wer 2027 für das Alter vorsorgen will, kann keinen neuen Riester-Vertrag mehr abschließen. An seine Stelle tritt das Altersvorsorgedepot: Fonds und ETFs statt Garantiezins, Zulagen von bis zu 540 Euro im Jahr statt 175 Euro. Zertifizierte Anbieter dürfen erst ab dem 1. Januar 2027 verkaufen – Verbraucherschützer erwarten dennoch schon jetzt eine Welle von Vertreteranrufen.
Was genau bekommt man vom Staat?
Die Grundzulage beträgt 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 Euro im Jahr, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro. Wer 1.800 Euro einzahlt, erhält also 540 Euro. Pro Kind gibt es 1 Euro je eingezahltem Euro, höchstens 300 Euro – dafür genügen 25 Euro im Monat. Unter 25-Jährige bekommen einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr, dann gibt es 60 Euro Grundzulage. Einzahlen darf man bis zu 6.840 Euro jährlich, gefördert werden 1.800 Euro. Das Finanzamt prüft zudem, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage.
Der Bundestag hatte die Reform am 27. März 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen, die Linke stimmte dagegen, AfD und Grüne enthielten sich. Verkündet wurde das Gesetz am 26. Mai.
Wo liegt der Haken?
Bei den Kosten. Das staatlich vorgegebene Standarddepot mit zwei Fonds, das jeder Anbieter führen muss, ist auf 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr gedeckelt – im Entwurf waren noch 1,5 Prozent vorgesehen. Für alle anderen Produkte gibt es keine Obergrenze. Die Verbraucherzentralen rechnen damit, dass Garantie- und „Premium“-Varianten 1,5 bis 2,5 Prozent im Jahr kosten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Gesetzgebungsverfahren vorgerechnet: Ein Produkt mit 0,2 Prozent Kosten wüchse über 40 Jahre auf rund 180.000 Euro, eines mit 1,5 Prozent nur auf rund 80.000 Euro – eine Modellrechnung für den früheren Entwurf, aber die Größenordnung zeigt, warum der Deckel zählt.
Die Ökonomin Ulrike Malmendier (UC Berkeley) kritisierte bei der Bundestagsanhörung im März, ohne automatische Einbindung würden „vor allem bildungsferne Haushalte“ nicht erreicht. Der DGB nannte das Modell „teuer, beratungsintensiv und ineffizient“. Die Koalition hält dagegen: Der CDU-Abgeordnete Fritz Güntzler sprach von einem Produkt, das „kostengünstig, flexibler, einfacher“ sei, die SPD nannte das öffentliche Standarddepot einen „historischen Meilenstein“.
Was ist mit alten Riester-Verträgen?
Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz. Ein Wechsel ins neue System ist freiwillig, kann Kosten verursachen und ist nicht umkehrbar. Wer einen Altvertrag hat, sollte ihn nicht überstürzt kündigen: Dort reichen 60 Euro Eigenbeitrag für die volle Grundzulage von 175 Euro, im neuen System sind es 360 Euro für die erste Förderstufe. Die Verbraucherzentralen raten: „Es besteht kein Grund für übereilte Abschlüsse.“ Ein Anbieterwechsel ist nach fünf Jahren kostenfrei, der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro berechnen.
Ausgezahlt wird frühestens mit 65, spätestens mit 70; möglich sind eine Rente oder ein Auszahlplan mindestens bis 85. Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, die Auszahlung wird nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Und die Frühstart-Rente für Kinder?
Sie ist ein eigenes Gesetz: 10 Euro im Monat vom Staat für Kinder vom 6. bis 18. Lebensjahr, insgesamt 1.440 Euro. Starten sollen zunächst die Jahrgänge 2020 und 2021. Nach Angaben des NWB-Experten-Blogs hat der Bundestag das Gesetz am 16. Oktober beschlossen; zur Zustimmung des Bundesrats lagen uns keine Angaben vor. Das Geld ist vor dem 65. Lebensjahr nicht verfügbar – für Führerschein oder Studium taugt es nicht.
Unsere Einschätzung: Für Geringverdiener mit Kindern ist die Kinderzulage das stärkste Argument, die Förderquote ist dort deutlich höher als bei Riester. Wer dagegen allein auf ETFs setzt, sollte rechnen, ob ein ungefördertes Depot nicht günstiger ist. Verbindliche Anbieterkonditionen gibt es erst nach der Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern; bis dahin gilt: vergleichen, nichts am Telefon unterschreiben.
Quellen: Deutscher Bundestag, Verbraucherzentrale, finanzen.net, NWB Experten-Blog



