Seit der Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Sommer 2024 hat die Koalition aus CSU und Freien Wählern vier Modernisierungsgesetze durch den Landtag gebracht. Insgesamt wurden 243 Gesetze, Ausführungsverordnungen, Richtlinien und Rechtsakte verabschiedet. Ein fünftes Modernisierungsgesetz wird derzeit diskutiert, wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet.
Amtsantritt Söders 2018 hat Bayern über 700 Einzelmaßnahmen zur Deregulierung und Entbürokratisierung ergriffen. Die bayerische Staatskanzlei betonte auf BR-Nachfrage, dass diese Zahl keine reine Gesetzeszählung sei, sondern inhaltliche Entlastungsmaßnahmen umfasse. Dazu zählen Bundesratsinitiativen, 243 Maßnahmen aus den Modernisierungsgesetzen sowie 236 Maßnahmen aus der Föderalen Modernisierungsagenda.
Den größten Anteil macht das Streichen von 519 Verwaltungsvorschriften aus – interne Anordnungen der bayerischen Verwaltung. Ursprünglich sollte die Verwaltung durch zehn Prozent weniger Vorschriften mehr Verantwortung erhalten. Mittlerweile sind laut Staatskanzlei bereits 15 Prozent gestrichen. Das neue Ziel ist der Abbau von 30 Prozent bis Ende des Jahres.
Die Wirkung der ersten beiden Modernisierungsgesetze, die seit gut einem Jahr in Kraft sind, lässt sich noch nicht messen. Der Bürokratieabbaubeauftragte Walter Nussel (CSU) sagte dem BR: „Das muss jetzt erst noch beim Bürger ankommen.“ Auch der Bayerische Städtetag kann die Folgen noch nicht abschätzen. Pressesprecher Achim Sing erklärte: „Die neuen Gesetze müssen jetzt erst noch ihre Wirkung entfalten.“
Trotz fehlender messbarer Ergebnisse gilt Entbürokratisierungs-Offensive in anderen Bundesländern als Vorbild. Mitte 2025 übernahm die SPD-geführte Regierung in Brandenburg die bayerischen Wertgrenzen für Direktaufträge und freihändige Vergaben weitgehend. Auch Hessen übernahm zuletzt einzelne Regelungen aus Bayern.



