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Anwaltskosten bei Erbstreitigkeiten steuerlich absetzbar

, können Anwaltskosten bei einer Erbauseinandersetzung unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer abgesetzt werden. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. März (II R 10/23) schafft Klarheit.

Anwaltskosten bei Erbstreitigkeiten steuerlich absetzbar
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Bei einer Erbauseinandersetzung entstehen oft hohe Kosten, etwa für Anwälte oder Gerichtsverfahren. Diese können zum Teil die Erbschaftsteuer mindern, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. März zeigt. Der BFH entschied, dass Rechtsanwaltskosten für eine Teilungsversteigerung als Nachlassregelungskosten steuerlich abziehbar sind.

Im konkreten Fall war das Vermögen eines Erblassers – unter anderem Mietwohngrundstücke – auf mehrere Erben übergegangen. Nach zwei Jahren beantragte ein Erbe die Auflösung der Erbengemeinschaft. Das Finanzamt erkannte die sechsstelligen Anwaltskosten nicht an, da sie vom Erben selbst verursacht und nicht alternativlos seien. Der BFH hingegen sah die Kosten für die Teilungsversteigerung als unmittelbar mit der Vermögensverteilung verbunden an.

Das Gesetz unterscheidet zwischen Nachlassregelungskosten, die steuerlich abziehbar sind, und Nachlassverwaltungskosten, die nicht abziehbar sind. Zu den abziehbaren Kosten zählen Aufwendungen, die der Abwicklung oder Verteilung des Nachlasses dienen. Die Kosten für die Aufteilung von Mietkonten stufte das Finanzgericht dagegen als nicht abziehbare Verwaltungskosten ein – diese Entscheidung akzeptierte der Kläger.

Derzeit können Erben pauschal 15.000 Euro als Nachlassverbindlichkeiten ohne Nachweise abziehen. Darüber hinausgehende Kosten müssen nachgewiesen und genau zugeordnet werden. Wer in einer Erbengemeinschaft steckt, sollte prüfen, ob ein Rechtsbeistand gleich mit der Beendigung der Gemeinschaft beauftragt werden kann – steuerlich kann sich das lohnen.

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