Grund für die Anhebung sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Die Bundesregierung setzt die Rechengrößen der Sozialversicherung jährlich neu fest und orientiert sich dabei an der Lohnentwicklung. Für das Jahr 2027 ist dafür die Lohnentwicklung des Jahres 2025 maßgeblich, die 4,38 Prozent beträgt. Für Normalverdiener und deren Arbeitgeber ändert sich durch die Verordnung nichts.
Beitragsbemessungsgrenzen sind Höchstbeträge, bis zu denen Einkommen für Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei. In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Grenze 2027 auf jährlich 76.500 Euro steigen, das entspricht 6.375 Euro im Monat. 2026 lag sie bei 69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung soll 2027 auf 84.150 Euro jährlich beziehungsweise 7.012,50 Euro monatlich steigen, nach 77.400 Euro beziehungsweise 6.450 Euro im Jahr 2026.
Für 2027 kommt eine Besonderheit hinzu: Zusätzlich zur regulären Fortschreibung werden Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung um 300 Euro im Monat angehoben. Grund sind Neuregelungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Damit sollen höhere Einkommen einen größeren Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung leisten und die Beiträge ab 2027 stabilisiert werden.
Auch in der Rentenversicherung steigen die Grenzen. In der allgemeinen Rentenversicherung sollen sie 2027 auf 106.200 Euro im Jahr beziehungsweise 8.850 Euro im Monat steigen, nach 101.400 Euro beziehungsweise 8.450 Euro im Jahr 2026. In der knappschaftlichen Rentenversicherung, in der Beschäftigte im Bergbau versichert sind, erhöht sich die Grenze von 10.900 Euro im Monat auf 130.800 Euro im Monat. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung beträgt 2027 53.452 Euro im Jahr, nach 51.944 Euro im Jahr 2026.
Quelle: Bundesregierung



