Das Gesetz der schwarz-roten Koalition sieht vor, dass Apotheken zu einer zentralen Anlaufstelle für die Gesundheitsvorsorge werden. Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Totimpfstoffe wie Tetanus oder FSME verabreicht werden können. Auch Schnelltests auf bestimmte Erreger sind künftig möglich, ähnlich wie während der Pandemie.
Patienten mit chronischen Erkrankungen sollen verschreibungspflichtige Medikamente künftig ohne jedes Mal ein neues Rezept erhalten. Zudem dürfen Apotheken bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen bestimmte Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung abgeben. Nach einer ärztlichen Schulung sind auch Blutentnahmen aus der Vene zu diagnostischen Zwecken erlaubt – allerdings nur bei Patienten ab 18 Jahren.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte, Apotheken sollten als „feste Säule für eine niedrigschwellige und flächendeckende Gesundheitsversorgung der Menschen“ gestärkt werden. Die Aufgaben müssten auf mehr Schultern verteilt werden. Die Reform soll besonders die Versorgung auf dem Land sichern. CDU, CSU und SPD stimmten für das Gesetz, Grüne und AfD dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
EuroPulse berichtete am 22. Mai 2026 über das Apothekenstärkungsgesetz, das die Grundlage für die heutige Reform legte: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Stärkung der Apotheken.
Quelle: www.zeit.de



