Das „Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität“ sieht eine sozial gestaffelte Förderung vor, die rückwirkend zum Jahresbeginn gilt. Die Beantragung soll ab Mai über eine neue Internetplattform möglich sein.
Die Prämie ist einkommensabhängig: Sie gilt bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 80.000 Euro; mit Kindern erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro pro Kind auf maximal 90.000 Euro. Für reine Elektroautos gibt es mindestens 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride oder Range-Extender 1.500 Euro Basis. Familien erhalten pro Kind 500 Euro extra, Haushalte mit weniger als 60.000 beziehungsweise 45.000 Euro Jahreseinkommen bekommen weitere 1.000 Euro Aufschlag.
Bereits zwischen 2016 und 2023 gab es eine Kaufprämie (Umweltbonus), die von der damaligen Ampelkoalition abrupt gestoppt wurde. Das führte 2024 zu einem Einbruch der E-Auto-Neuzulassungen. Inzwischen steigen die Zahlen wieder: Im März legten die Neuzulassungen von E-Autos im Vergleich zum Vorjahresmonat um 66,2 Prozent zu. Laut Kraftfahrt-Bundesamt lag der Anteil der E-Autos an den Neuzulassungen bei 24 Prozent und übertraf damit den der Benziner.
Quelle: www.zeit.de



