Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten, hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Gewaltopfern eine schnellere Scheidung ermöglichen soll. Bisher müssen Ehen in der Regel nach einem Trennungsjahr geschieden werden; eine frühere Scheidung ist nur bei „unzumutbarer Härte“ möglich. Der Entwurf konkretisiert nun, wann eine solche Härte vorliegt.
„Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte Hubig. Eine unzumutbare Härte liege demnach vor, wenn ein Ehepartner oder ein mit ihm lebendes Kind vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, an der Freiheit oder an der sexuellen Selbstbestimmung verletzt wurde. Zudem sollen Betroffene bei Familiengerichtsverfahren ihren Wohnort besser geheim halten können, um nicht weiter gefährdet zu werden.
„Gewalt in der Familie ist kein privates Problem“, betonte Hubig. Der Staat müsse Schutz bieten, die Familiengerichte hätten dabei eine Schlüsselrolle. Der Entwurf sieht vor, dass Verfahren künftig auch am früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können, um Rückschlüsse auf die aktuelle Adresse zu vermeiden.
Quelle: www.zeit.de



