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Heizperiode: Diese Temperatur muss Ihr Vermieter liefern

Seit 1. Oktober muss geheizt werden: tagsüber 20 bis 22 °C, nachts rund 18 °C. Was bei Kälte gilt, was Sparen bringt und wo Nachzahlungen drohen.

Heizperiode: Diese Temperatur muss Ihr Vermieter liefern
Symbolbild: HUUM │sauna heaters / Pexels

Seit 1. Oktober muss geheizt werden: tagsüber 20 bis 22 °C, nachts rund 18 °C. Was bei Kälte gilt, was Sparen bringt und wo Nachzahlungen drohen.

Wer in dieser Woche den Heizkörper aufdreht und es trotzdem kühl bleibt, hat mehr Rechte, als viele denken. Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Berliner Mieterverein (BMV) haben zum Start der Heizperiode Anfang Oktober ähnliche Hinweise veröffentlicht – und beide betonen, wie wichtig Belege sind.

Was die Wohnung mindestens leisten muss

Laut DMB muss der Vermieter spätestens ab dem 1. Oktober heizen. Tagsüber – grob zwischen 6 und 23 beziehungsweise 24 Uhr, die Angaben von DMB und BMV weichen hier um eine Stunde ab – sollen in Wohnräumen 20 bis 22 °C erreichbar sein, nachts etwa 18 °C. Kommt die Wohnung dauerhaft nur auf 16 bis 18 °C, kann nach Einschätzung des DMB eine Mietminderung von 20 bis 30 Prozent infrage kommen. Das ist eine Orientierung, kein Automatismus; im Streitfall entscheiden Gerichte nach dem Einzelfall.

Umgekehrt gilt: Mieter müssen nicht auf 20 oder 22 °C heizen. Wer verreist ist oder am Wochenende spart, handelt nicht vertragswidrig – solange die Räume nicht so auskühlen, dass Schimmel oder Schäden entstehen. DMB-Bundesdirektor Florian Becker sagte in der Mitteilung vom 1. Oktober: „Niemand sollte aus Sorge vor hohen Heizkosten in einer dauerhaft zu kalten Wohnung ausharren.“

Praktisch heißt das: Fällt die Heizung aus oder wird es nicht warm, den Vermieter sofort und am besten schriftlich informieren und Temperaturen mit Datum und Uhrzeit notieren. Reagiert er nicht, hilft eine Beratung beim örtlichen Mieterverein – in München etwa beim Mieterverein München.

Was der Winter kosten dürfte

Der BMV zitiert den Heizspiegel von co2online: Eine 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus kostete 2025 mit Erdgas rund 1.180 €, mit Fernwärme 1.245 €, mit Heizöl 1.055 € und mit Wärmepumpe 715 €. Für 2026 kommt es auf den Energieträger an: Laut einem Bericht von Aroundhome vom 29. September auf Basis desselben Heizspiegels (rund 67.000 Gebäude) werden Heizöl und Holzpellets deutlich teurer – Öl um etwa 24 %, Pellets um etwa 20 % –, während Gas für 2026 mit rund 1.120 € sogar leicht günstiger ausfällt (minus 4 %). „Der Rückgang bei den Gaskosten dürfte jedoch nicht von Dauer sein“, heißt es dort. Die Zahlen unterscheiden sich je nach Wiedergabe leicht; den Original-Heizspiegel konnten wir nicht einsehen.

Was selbst im Griff liegt: co2online rechnet vor, dass jedes Grad weniger Raumtemperatur rund 6 % Heizenergie spart. Wohn- und Kinderzimmer reichen mit etwa 20 °C, Schlafzimmer und Flur dürfen kühler sein. Am Standardthermostat entspricht Stufe 3 ungefähr 20 °C; Stufe 5 heizt nicht schneller, sondern nur höher. Empfohlen werden drei- bis viermal täglich Stoßlüften mit voll geöffnetem Fenster statt Kippstellung, freie Heizkörper und nachts geschlossene Rollläden oder Vorhänge.

Wer Wohngeld bezieht oder beantragen kann, sollte zudem die geplanten Kürzungen im Blick behalten – dazu unser Überblick zu Wohngeld 2027. Zur geplanten Gasreserve-Umlage haben wir hier berichtet.

Fernwärme, Nachzahlung, falsche Abrechnung

Bei Fernwärme sind Mieter nicht selbst Vertragspartner und können den Anbieter nicht wechseln. Der BMV rät, die Abrechnung mit den aktuellen Arbeits- und Grundpreisen und dem Vorjahresverbrauch abzugleichen. Nachzahlungen bei Zweifeln nur „unter Vorbehalt“ schriftlich überweisen und Belegeinsicht verlangen. BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels warnt: „In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass gerade die Preisänderungsklauseln ein Einfallstor für teils mutwillige Falschberechnungen sind.“

Unsere Einschätzung, mit der gebotenen Vorsicht: Für 2026/27 sind Nachzahlungen am ehesten bei Öl- und Pelletheizungen wahrscheinlich; bei Gas hängt vieles vom Preisverlauf im Winter ab. Wer jetzt die Abschläge prüft und die Heizung bewusst, aber nicht übertrieben herunterregelt, vermeidet im Frühjahr die unangenehmste Überraschung.

Quellen: Deutscher Mieterbund, Berliner Mieterverein, co2online, Aroundhome

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