Wie der Deutschlandfunk berichtet, greift die Rückerstattung bereits, wenn die Fahrt auf einer Strecke von knapp 100 Kilometern zehn Minuten länger dauert als üblich. Die Regelung betrifft Staus, die durch Baustellen verursacht werden.
Italien führt damit eine verbraucherfreundliche Maßnahme ein, die Autofahrer für unvermeidbare Verzögerungen entschädigt. Die genauen Modalitäten der Rückerstattung, etwa ob sie automatisch oder auf Antrag erfolgt, sind noch nicht im Detail bekannt.
Quelle: www.deutschlandfunk.de



