Der Pensionsfonds der Ukraine erläutert die Sonderregelungen für Kriegsveteranen. Die Basisrente wird aus Versicherungszeit und Gehalt berechnet. Liegt die Summe unter dem staatlichen Minimum, gleicht eine monatliche Adresshilfe die Differenz aus.
Zusätzlich zur Grundrente erhalten Veteranen eine monatliche Zulage in Höhe von 25 Prozent des Existenzminimums für Erwerbsunfähige sowie eine zweckgebundene Geldhilfe. Männer können mit 55 Jahren in Rente gehen, wenn sie mindestens 25 Versicherungsjahre vorweisen, Frauen mit 50 Jahren bei mindestens 20 Jahren.
Ein weiterer Vorteil ist die bevorzugte Anrechnung des Militärdienstes: Die Zeit im Kampfgebiet wird im Verhältnis 1:3 auf die Versicherungszeit angerechnet, wodurch der Rentenanspruch schneller erreicht wird.
Quelle: 24tv.ua



