Seit Beginn des Kriegsrechts gilt in der gesamten Ukraine die allgemeine Mobilmachung. Das Ministerium betont, dass die Verteidigung des Vaterlandes, der Unabhängigkeit und der territorialen Integrität die oberste Pflicht jedes Bürgers sei.
Zu den konkreten Pflichten gehört unter anderem die Einhaltung der Vorschriften für Wehrpflichtige. Dazu zählen die Meldung beim Militärkommissariat bei Einberufung sowie die Vorlage aller erforderlichen Dokumente.
Parallel dazu kündigte der Oberbefehlshaber der ukrainischen Streitkräfte, Oleksandr Syrskyj, erstmals befristete Kurzzeitverträge von sechs bis neun Monaten an. Diese richten sich an Soldaten, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Verwundung aus dem Dienst ausgeschieden sind. Die Besoldung und Zulagen seien für alle Vertragssoldaten einheitlich, so das Ministerium.
Quelle: 24tv.ua



