Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat die Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Stopp der Bauleitplanung für einen Umbau des Pullacher Chemiewerks abgewiesen. Es ist die mittlerweile dritte juristische Niederlage für die Gegner des Vorhabens. Die Initiatoren wollten erreichen, dass ihr Bürgerbegehren für zulässig erklärt wird.
Das Bürgerbegehren mit dem Titel „Stopp der Bauleitplanung an der Dr.-Gustav-Adolph-Straße“ richtet sich gegen die Pläne des Chemieunternehmens United Initiators. Die Firma hatte 2019 das Projekt „Big Wings“ vorgestellt, das einen Umbau auf dem Werksgelände im Pullacher Ortsteil Höllriegelskreuth vorsieht. Die Gemeinde Pullach nahm daraufhin eine Neuaufstellung des Bebauungsplans vor.
Die Gemeinde hatte das Bürgerbegehren zunächst für zulässig erklärt, dies aber später in einer Sitzung des Ferienausschusses revidiert, unter anderem, weil die Initiatoren gegen ein Ratsbegehren vor Gericht gezogen sind. Bereits im Oktober 2022 lehnte das Verwaltungsgericht München einen Eilantrag der Initiatoren ab, weil die Begründung des Bürgerbegehrens in wesentlichen Punkten irreführend sei. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies eine Beschwerde der Initiatoren im März 2023 zurück.
In der aktuellen mündlichen Verhandlung beantragte die Rechtsanwältin der Gemeinde Pullach, die Klage als unzulässig abzuweisen, da kein laufendes Bauleitplanverfahren mehr bestehe. Die Gemeinde hatte im April 2023 den neuen Bebauungsplan beschlossen. Der Anwalt der Kläger argumentierte dagegen, die Rücknahme des Bürgerbegehrens sei nicht rechtmäßig gewesen. Die Vorsitzende Richterin Christine Gibbons gab die Gründe für die Entscheidung in der Verhandlung noch nicht bekannt. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils haben die Kläger einen Monat Zeit, Berufung einzulegen.
Quelle: www.sueddeutsche.de



