Das Mindestalter für den Renteneintritt in der Ukraine beträgt 60 Jahre. Allerdings gibt es bestimmte Kategorien von Personen, die die Möglichkeit haben, früher aus dem Berufsleben auszuscheiden. Diese Regelungen sind in Artikel 115 des Gesetzes der Ukraine über die obligatorische staatliche Rentenversicherung festgelegt.
Die genauen Kriterien für die frühzeitige Pensionierung sind im genannten Gesetz verankert und betreffen verschiedene Gruppen, die aufgrund ihrer besonderen Umstände von der Regelung profitieren können.
Quelle: 24tv.ua



