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US-Sanktionen gegen den IStGH: Was jetzt auf dem Spiel steht

Washington trifft nun das Gericht selbst, am Tag des Friedensnobelpreises für Navi Pillay. Drei Szenarien, und was das für die Ukraine-Verfahren bedeutet.

US-Sanktionen gegen den IStGH: Was jetzt auf dem Spiel steht
Archivfoto: Tony Webster / Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Washington trifft nun das Gericht selbst, am Tag des Friedensnobelpreises für Navi Pillay. Drei Szenarien, und was das für die Ukraine-Verfahren bedeutet.

Washington hat den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag am Freitag nicht mehr nur über einzelne Personen getroffen, sondern das Gericht selbst. Außenminister Marco Rubio kündigte ein Verbot von Geschäften mit dem „Schurkengericht“ an. Nach Angaben von ZDFheute (AFP) sollen auch Vermögenswerte des Gerichts eingefroren werden. Die Reuters-Meldung ist vorsichtiger: Ob der IStGH formell gelistet wurde, geht daraus nicht klar hervor. Das US-Finanzministerium erließ zugleich vier Generallizenzen, unter anderem für Telekommunikation, Software und Pensionszahlungen. Stand: 9. Oktober, 19 Uhr.

Der Zeitpunkt ist bemerkenswert: Am selben Tag erhielt die Südafrikanerin Navi Pillay den Friedensnobelpreis. Die 85-Jährige war von 2003 bis 2008 Richterin am IStGH und später UN-Hochkommissarin für Menschenrechte. Das Nobelkomitee würdigte ihren Einsatz für Frieden und Völkerrecht. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) nannte es eine „bittere Pointe“ und „einen finsteren Tag“ für das Völkerrecht.

Neu ist die Eskalationsstufe, nicht die Richtung. Seit Februar 2025 gilt eine Executive Order von Präsident Donald Trump, auf deren Grundlage zunächst Richter und Ankläger sanktioniert wurden. Am 18. August setzte das Finanzministerium die japanische Gerichtspräsidentin Tomoko Akane und den senegalesischen Anklagevertreter Abdoulaye Seye auf die Sanktionsliste (OFAC). Rubio sagte laut Reuters, die Regierung habe die Maßnahme aufgeschoben, um dem Gericht und den Vertragsstaaten Zeit zu geben, auf US-Bedenken einzugehen. Das sei gescheitert: „Either the ICC will end its threats, or we will end the ICC.“ Hintergrund sind die Haftbefehle gegen israelische Spitzenpolitiker, darunter Premier Benjamin Netanjahu.

Was heißt das für die Ermittlungen zur Ukraine?

Der IStGH ermittelt seit März 2022 zu Kriegsverbrechen in der Ukraine und hat Haftbefehle gegen sechs hochrangige russische Funktionäre erlassen, darunter Wladimir Putin wegen der Verschleppung ukrainischer Kinder. Die Ukraine ist seit Anfang 2025 selbst Vertragsstaat. Schon bei den ersten US-Sanktionen warnte Euronews unter Berufung auf EU-Stimmen, dass Reisen und Geldzugang der Ermittler erschwert werden könnten. Die Vize-Anklägerin Nazhat Shameem Khan betonte nun: „Our work will continue across all our situations, our investigations and our prosecutions.“ Das Gericht bereitet sich seit Längerem vor – es stellt Rechner von Microsoft-Software auf Open-Source-Alternativen um und organisiert Bankverbindungen und Krankenversicherung neu.

Die EU-Kommission nannte die US-Entscheidung „zutiefst bedauerlich“ und kündigte „alle notwendigen Maßnahmen“ an, damit das Gericht arbeitsfähig bleibt. Der IStGH selbst sprach von einem „Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit“ und hofft zugleich auf „Raum für Dialog“. Konkrete Schritte der Kommission sind bislang nicht bekannt.

Drei Wege, wie es weitergehen kann

Erstens: die EU aktiviert ihr Blocking Statute. Es verbietet europäischen Firmen, sich an bestimmte US-Sanktionen zu halten. Slowenien und Spanien hatten die Kommission bereits im August dazu gedrängt. Der Schritt wäre ein deutliches Signal, würde Banken aber in einen Rechtskonflikt zwischen Brüssel und Washington stellen – ob das praktisch hilft, ist offen.

Zweitens: das Gericht arbeitet in verkleinertem Takt weiter. Technik, Zahlungen und Versicherungen laufen über Umwege, Verfahren verzögern sich, aber sie stoppen nicht. Die Generallizenzen deuten darauf hin, dass Washington den Betrieb nicht über Nacht lahmlegen will.

Drittens: weitere Eskalation. Laut Reuters könnten Unternehmen betroffen sein, die dem Gericht Finanz-, Versicherungs- oder IT-Dienste liefern; Rubio will Mitgliedstaaten zum „Zügeln“ des Gerichts bewegen. Treffen Sekundärsanktionen auch europäische Dienstleister, würde die Lage kippen.

Unsere Einschätzung: Am wahrscheinlichsten sind das zweite und, politisch begleitend, das erste Szenario; Brüssel dürfte sich vorerst auf Erklärungen und technische Hilfen stützen. Wie belastbar das Gericht ist, zeigen die kommenden Wochen – gesichert ist das nicht. Für Ukrainerinnen und Ukrainer entscheidet sich an dieser Frage, ob Verfahren zu Verschleppungen und Kriegsverbrechen langfristig handlungsfähig bleiben.

Quellen: ZDFheute/AFP, OFAC (US-Finanzministerium), Outlook India/Reuters, Euronews, ORF

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