In einer Reihenhausanlage in Hamburg wollte ein Eigentümer eine Wärmepumpen-Außeneinheit an der Hausvorderseite montieren. Die Eigentümerversammlung stimmte mehrheitlich dafür, obwohl die genauen Maße der Anlage erst während der Sitzung telefonisch eingeholt wurden. Auch die Lärmwerte gingen den Eigentümern erst einen Tag vor der Abstimmung zu. Fragen zu den Folgen des Zumauerns eines Kellerfensters blieben zudem unbeantwortet.
Ein Wohnungseigentümer focht den Beschluss an und bekam vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona recht. Die Richter stellten klar, dass Eigentümer ihre Entscheidungen auf einer ausreichenden Informationsbasis treffen müssen. Gerade bei Bauvorhaben seien Umfang und mögliche Folgen vorab zu prüfen und verständlich darzustellen. Dazu gehörten insbesondere Angaben zur Größe der Wärmepumpe und ihrer Geräuschentwicklung.
Das Gericht betonte, dass der Antragsteller die erforderlichen Daten bereitstellen muss. Eine bloße Mehrheit in der Versammlung ersetze keine ordnungsgemäße Vorbereitung. Fehlen bei einer geplanten baulichen Veränderung wesentliche Angaben, könne ein Beschluss trotz Mehrheit vor Gericht keinen Bestand haben (Az.: 303b C 12/25).
Quelle: www.faz.net



