Um eine Erbschaft in der Ukraine zu erhalten, müssen Erben innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers einen Notar aufsuchen und einen vollständigen Dokumentenpaket einreichen. Fehlen diese Unterlagen, kann der Erbe keinen Anspruch auf das Vermögen des Verstorbenen geltend machen. Laut dem ukrainischen Zivilgesetzbuch wird das Vermögen zunächst an die im Testament benannten Personen übertragen.
Die ersten Erben sind in der Regel die Kinder, Eltern und Ehepartner des Verstorbenen. Wenn kein Testament vorliegt, wird das Vermögen an die nächsten Verwandten in der Reihenfolge des Verwandtschaftsgrades weitergegeben. Dies ist im Artikel 1261 des Zivilgesetzbuches festgelegt.
Zusätzlich berichtet die Plattform delo.ua, dass Erben, die nicht mit dem Verstorbenen zusammenlebten, eine Erklärung beim Notar abgeben müssen. Diese Regelung gilt auch für minderjährige Kinder, die von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten werden müssen.



