Der Berliner Senat will den Kampf gegen illegale Schusswaffen verschärfen. Wie der Tagesspiegel berichtet, soll ein Gesetzesantrag zur Änderung des Waffenrechts auf Bundesebene am Dienstag im Senat beraten werden. Ziel ist es, den Kauf, Besitz, das Führen, den Handel und die Herstellung von Schusswaffen ohne Erlaubnis künftig als Verbrechen zu werten – bisher gelten solche Taten nur als Vergehen.
Innen-Staatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) kündigte die Initiative im Innenausschuss an. Die Senatsverwaltungen für Inneres und Justiz hätten den Antrag gemeinsam vorbereitet. „Es ist nötig, den Kauf, den Besitz, das Führen, den Handel, die Herstellung von Schusswaffen ohne Erlaubnis als Verbrechen zu qualifizieren“, sagte Hochgrebe. Eine Höherstufung würde der Polizei weitreichendere Ermittlungsbefugnisse geben, etwa Abhör- und Observationsmaßnahmen.
Hintergrund ist die hohe Verfügbarkeit von Waffen in Berlin. „Kriminelle tragen ihre Auseinandersetzungen vermehrt mit Waffengewalt auch in der Öffentlichkeit aus“, betonte Hochgrebe. Die Sondereinheit „Ferrum“ des Landeskriminalamts (LKA) mit über 100 Beamten habe seit Herbst 2025 insgesamt 44 scharfe Schusswaffen und mehr als 600 Patronen sichergestellt, 428 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 36 Verdächtige per Haftbefehl gefasst.
Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel erläuterte die Hintergründe der Schusswaffendelikte: Rund die Hälfte der abgegebenen scharfen Schüsse stehe im Zusammenhang mit Erpressungen türkischer Geschäftsleute durch organisierte Banden aus der Türkei. Die andere Hälfte entfalle auf persönliche Konflikte, Familienstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen im Clanmilieu. Einen Bandenkrieg zwischen großen Gruppierungen gebe es jedoch nicht.
EuroPulse berichtete am 12. Juni 2026 über die bundesweite Einführung der Fußfessel für Gewalttäter, die der Bundesrat gebilligt hatte (europulse.today/bundesrat-billigt-fussfessel-fuer-gewalttaeter).
Quelle: www.tagesspiegel.de



