Der Gesetzentwurf sieht drei zentrale Kürzungsmechanismen vor: Die Dynamisierung des Wohngelds wird ausgesetzt, die Heizkostenkomponente halbiert und die Berechnungsformel geändert. Haushalte mit sehr geringen Bezügen von 50 bis 60 Euro monatlich sollen ganz aus dem Wohngeld fallen, wie es aus Regierungskreisen hieß. Stattdessen sollen sie in die Grundsicherung wechseln, was höhere Kosten für Bund und Kommunen verursacht.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft, bestehende Bescheide bleiben zunächst gültig. Da Wohngeld in der Regel jährlich neu beantragt werden muss, greifen die Kürzungen nach und nach. Unter dem Strich erwartet die Regierung 2027 Nettoeinsparungen von rund 1,16 Milliarden Euro, ab 2028 von rund 1,5 Milliarden Euro jährlich.
2024 zahlten Bund und Länder insgesamt rund 4,7 Milliarden Euro Wohngeld an gut 1,2 Millionen Haushalte. Laut Wohnungsministerium sind 44 Prozent der Bezieher Familien, in 52 Prozent der Haushalte leben Rentnerinnen und Rentner. Der Entwurf geht nun zur Beratung in den Bundestag.
Quelle: Stadt München



