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Bundesrat will Leugnung von Israels Existenzrecht bestrafen

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Der Bundestag soll nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf aus Hessen entscheiden.

Bundesrat will Leugnung von Israels Existenzrecht bestrafen
Bild: img.zeit.de

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Der Bundestag soll nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf aus Hessen entscheiden.

Der von Hessen eingebrachte Entwurf sieht vor, dass künftig mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe belegt werden kann, wer öffentlich das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung des Staates aufruft. Voraussetzung ist, dass die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) betonte in der Bundesratssitzung, der Vorschlag richte sich nicht gegen die Meinungsfreiheit oder Kritik an der israelischen Regierung. Die Änderung sei „rechtlich geboten und auch politisch notwendig“. Deutschland dürfe kein Land sein, das bei Judenhass auf den Straßen wegschaue. Nach der Abstimmung sprach Heinz von einem wichtigen Signal an alle Jüdinnen und Juden im Land.

Bislang kennt das deutsche Recht keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts eines Staates. Die bestehenden Vorschriften zu Volksverhetzung oder Billigung von Straftaten reichten nach Ansicht der Länder nicht immer aus. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte Ende Mai in einer Ausarbeitung jedoch verfassungsrechtliche Bedenken geäußert: Ein solcher Straftatbestand stelle ein „Sonderrecht gegen eine konkrete Meinung“ dar und sei grundsätzlich nicht mit der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes vereinbar.

Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr 6.548 antisemitisch eingestufte Hassdelikte – ein Anstieg um fünf Prozent. stehe im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt.

Quelle: www.zeit.de