Das Bundeskabinett hat eine umfassende Reform der Nachrichtendienste beschlossen. Der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erhalten damit erstmals die Möglichkeit, in klar begrenzten Fällen selbst operativ einzugreifen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, es gehe darum, „gegenüber unseren Gegnern auch aktiv handeln zu können“.
Konkret könnte der BND während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke die IT-Infrastruktur einer fremden Macht manipulieren. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes könnten in eine Wohnung eindringen, um Sprengstoff-Komponenten gegen harmloses Pulver auszutauschen. Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) betonte, Deutschland könne sich nicht dauerhaft auf befreundete ausländische Dienste verlassen und dürfe nicht länger „hinter denen anderer europäischer Partner zurückstehen“.
Kernstück der Reform sind zusätzliche Befugnisse im digitalen Raum, die ab dem kommenden Jahr gelten sollen, falls der Bundestag zustimmt. Dazu gehören die Online-Durchsuchung und die erweiterte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), die das Mitlesen verschlüsselter Kommunikation ermöglicht. Je umfassender der Zugriff, desto höher sollen die Voraussetzungen und die Kontrolle sein. Der Unabhängige Kontrollrat soll die Abgeordneten im Parlamentarischen Kontrollgremium regelmäßig informieren.
Dobrindt sprach von einer Entwicklung „hin zu echten Geheimdiensten“ und verwies auf die zunehmende Spionage, Sabotage und Anschlagsrisiken, vor allem durch russische Auftraggeber. Kritiker befürchten, dass die strikte Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei aufgeweicht wird.
Quelle: www.zeit.de



