Das Internationale Register der Schäden für die Ukraine hat sein Antragsverfahren erweitert. Neu aufgenommen wurden die Kategorien B1.3, C1.3, B1.4, C1.4, B1.5 und C1.5, die Schäden an Wohn- und Nichtwohnimmobilien abdecken. Anträge der B-Kategorien können die Ukraine und ihre Behörden einreichen, während die C-Kategorien juristischen Personen offenstehen.
Zu den neuen Kategorien zählen Schäden an Wohnräumen wie Wohnungen und Privathäusern, an Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern sowie an öffentlichen Gebäuden. Auch nicht geschäftlich genutzte Nichtwohnimmobilien von juristischen Personen sind abgedeckt. Antragsberechtigt sind unter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbaugenossenschaften und gemeinnützige Organisationen – ausgenommen sind russische Unternehmen.
Die Anträge werden nach Prüfung an die künftige Internationale Entschädigungskommission weitergeleitet, die über die Höhe der Kompensation entscheiden soll. Bereits seit dem 29. April nimmt das Register Anträge von juristischen Personen und Behörden entgegen, seit Februar auch zu erzwungener Vertreibung und seit März von Einzelunternehmern.
Quelle: www.pravda.com.ua



