Der Bund könnte im Extremfall einen Staatskommissar einsetzen und die Regierung entmachten, falls sie sich nicht an Bundesgesetze hält, erklärte Kubicki gegenüber dem Nachrichtensender ntv. Diese Maßnahmen nach Artikel 37 des Grundgesetzes erfordern die Zustimmung des Bundesrates, der sie auch wieder zurückziehen kann.
Der Bundeszwang wurde bislang noch nie angewendet, Rechtsexperten zufolge fehlt Erfahrung damit. Ein Bundeswehreinsatz im Inneren ist nicht möglich, wohl aber etwa der Einsatz der Bundespolizei. Finanzielle Sanktionen gegen Sachsen-Anhalt lehnte Kubicki ab: „Dieser Vorschlag ist albern“, sagte er.
Die Justiz könne rechtswidrige Pläne der AfD stoppen, argumentierte Kubicki weiter. Forderungen aus dem AfD-Wahlprogramm, ausländische Ärzte zu verdrängen, seien nicht durchsetzbar: „Das geht im Rechtsstaat nicht so einfach, wie die AfD sich das vorstellt. Jedes Gericht wird denen sofort in den Arm fallen. Keine Sorge.“
Der Verfassungsschutz stuft die AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem ein, da er in ihrer Programmatik Verstöße gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip sieht.
Quelle: www.zeit.de



