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Bundestag berät 30. Bafög-Novelle: Sätze steigen in zwei Schritten

Die Bundesregierung hat den Entwurf des 30. Bafög-Änderungsgesetzes vorgelegt. Die Wohnkostenpauschale für auswärts wohnende Studierende soll zum Sommersemester 2027 um rund 16 Prozent auf 440 Euro steigen.

Bundestag berät 30. Bafög-Novelle: Sätze steigen in zwei Schritten
Symbolbild: Towfiqu barbhuiya / Pexels

Die Bundesregierung hat den Entwurf des 30. Bafög-Änderungsgesetzes vorgelegt. Die Wohnkostenpauschale für auswärts wohnende Studierende soll zum Sommersemester 2027 um rund 16 Prozent auf 440 Euro steigen.

Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf des 30. Wie aus der Vorlage hervorgeht, sollen die Bedarfssätze für Studierende in zwei Schritten steigen: zum Wintersemester 2027/2028 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Die Wohnkostenpauschale für außerhalb des Elternhauses wohnende Studierende soll zum Sommersemester 2027 um rund 16 Prozent von 380 Euro auf 440 Euro angehoben werden. Für im Elternhaus wohnende Studierende soll die Pauschale dagegen auf 41 Euro sinken und später ganz entfallen.

Die Reform war ursprünglich schon für das Wintersemester 2026/2027 versprochen gewesen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD war festgehalten, die Wohnkostenpauschale bereits zum bald beginnenden Wintersemester auf 440 Euro zu erhöhen. Wegen der angespannten Finanzlage des Bundes wurde sie um ein halbes Jahr verschoben. Auch die zweite Anhebung der Bedarfssätze kommt später als geplant: Ursprünglich war dafür das Wintersemester 2028/2029 vorgesehen, nun soll sie erst zum Sommersemester 2029 erfolgen.

Was die Reform konkret vorsieht

Neben den höheren Sätzen soll es weitere Änderungen geben. Die Freibeträge, also die Einkommensgrenzen, die bei der Berechnung des individuellen Bafög herangezogen werden, sollen ab dem Wintersemester 2028/2029 jährlich automatisch um 1,5 Prozent steigen. Dadurch soll verhindert werden, dass der Kreis der Förderberechtigten durch Inflation und Lohnentwicklung schleichend kleiner wird. Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge sollen angepasst werden, damit das Bafög die gestiegenen Versicherungskosten besser berücksichtigt.

Die Antragstellung soll vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden. Künftig sollen Anträge ausschließlich über das digitale Antragsportal „Bafög Digital“ gestellt werden, Abweichungen nur in Ausnahmefällen. Der bisherige Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester soll entfallen. Die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge für die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld soll laut Bundesregierung weiterhin in ähnlichem Umfang wie im Bafög erfolgen.

Kritik vom Bundesrat und aus der Opposition

Der Bundesrat begrüßt in einer Stellungnahme einen Teil der Änderungen, bemängelt aber, dass die Reform insgesamt hinter den Erwartungen zurückbleibe. Er kritisiert unter anderem, dass die Wohnkostenpauschale nicht wie im Koalitionsvertrag zum Wintersemester 2026/2027, sondern erst zum Sommersemester 2027 steige. Außerdem beanstandet er die Senkung beziehungsweise Streichung der Pauschale für im Elternhaus wohnende Studierende. Für den Bundesrat sei nicht hinreichend belegt, dass der angehobene Bedarfssatz für diese Gruppe ausreiche; er befürchtet eine zusätzliche Belastung für Studierende und Eltern. Auch die jährliche Anhebung der Freibeträge reiche nicht aus, um die inflationsbedingte Kostensteigerung auszugleichen. Die Bundesregierung lehnt die Forderungen des Bundesrats in ihrer Gegenäußerung mehrheitlich ab.

Auch aus der Opposition kommt Kritik. Die Grünen-Forschungspolitikerin Ayse Asar warf Union und SPD vor, die Studentinnen und Studenten im Stich zu lassen. Die Reform „kommt zu spät und greift zu kurz“, sagte sie. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nannte die Reform „ein verspätetes Reförmchen mit eingebautem Sozialabbau“ und forderte: „Das darf der Bundestag nicht durchwinken.“ Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht bei den Erhöhungen und künftigen Anpassungen weiteren Handlungsbedarf. Seine Vize-Vorsitzende Elke Hannack erklärte: „Die Ausbildung der nächsten Generation muss dieser Gesellschaft mehr wert sein.“

Das Deutsche Studierendenwerk sprach dagegen von einem „wichtigen Signal“. Sein Vorsitzender Matthias Anbuhl erklärte: „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss endet eine viel zu lange Phase der politischen Ungewissheit.“ Es gebe aber Korrekturbedarf. So werde auch die erhöhte Wohnkostenpauschale weit unter der durchschnittlichen Miete von 512 Euro für ein WG-Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt liegen. Die vollständige Angleichung des Bafög-Grundbedarfs an das Existenzminimum bis 2029 dauere zu lange.

Die Mehrausgaben für Bund, Länder und Gemeinden durch die Reform werden in den kommenden vier Jahren mit insgesamt gut einer Milliarde Euro veranschlagt. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär sagte: „Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das Bafög sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann.“ Das Bafög sei und bleibe die zentrale gesetzliche Leistung zur Finanzierung von akademischen und schulischen Ausbildungen.

Die Zahl der Bafög-Empfänger ist zuletzt deutlich gesunken. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erhielten 2024 rund 612.800 Personen monatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000. 2025 waren es 570.000, ein Rückgang um sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Davon waren 443.100 Studierende und 126.900 Schülerinnen und Schüler. 60 Prozent der Geförderten waren Frauen. Der Bund gab 2025 drei Milliarden Euro für Bafög-Leistungen aus, vier Prozent weniger als im Vorjahr. Im Jahr 2025 erhielten geförderte Studierende im Durchschnitt monatlich 682 Euro, Schülerinnen und Schüler 552 Euro.

Die hohen Wohnkosten belasten Studierende weiterhin stark. Ein WG-Zimmer kostete zuletzt im Schnitt 512 Euro, mit großen regionalen Unterschieden: In München waren es 800 Euro, in Bielefeld oder Bochum 375 bis 385 Euro. Studierende mit eigener Haushaltsführung geben laut Statistischem Bundesamt im Schnitt 54 Prozent ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten aus – mehr als doppelt so viel wie die Gesamtbevölkerung mit 24 Prozent.

Der Gesetzentwurf geht nun in den Bundestag und wird dort in mehreren Runden beraten. Bundestag und Bundesrat müssen noch grünes Licht geben. Ob die Reform wie geplant in Kraft tritt, ist offen. Der Bundesrat fordert Nachjustierungen, die die Bundesregierung mehrheitlich ablehnt. Für Studierende und ihre Familien bedeutet das: Die versprochenen Entlastungen kommen später als angekündigt, und ob die zweite Stufe 2029 tatsächlich erreicht wird, hängt von den weiteren Beratungen ab.

Quellen

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