Zwölf Stunden dauerte der Gewahrsam in Wien, am Freitag gegen vier Uhr morgens kam Mychajlo Tkatsch frei. Der Leiter der Investigativ-Abteilung der „Ukrajinska Prawda“ war am Donnerstagabend von der österreichischen Polizei festgenommen worden; sein Kameramann Jaroslaw Bondarenko wurde dabei verletzt und ins Krankenhaus gebracht. Die beiden recherchierten, wo sich Ruslan Krawtschenko aufhält – der frühere ukrainische Generalstaatsanwalt, der Mitte September das Land verließ und nicht zurückkehrte.
Warum die Polizei eingriff, ist öffentlich nicht bekannt. Chefredakteurin Sevgil Musajewa erklärte, die Vorwürfe seien von einer Art, wie die Redaktion sie noch nie erlebt habe; der Verfahrensstatus der Journalisten sei unklar. Tkatsch‘ Telefon und weitere Geräte habe die Polizei zunächst nicht zurückgegeben. Das ukrainische Außenministerium teilte über Sprecher Heorhij Tychyj mit, die Botschaft habe Österreich um Erklärung gebeten; ein Konsul sprach mit Tkatsch. Eine Stellungnahme der österreichischen Behörden fehlt in den bisher vorliegenden Berichten (Stand: 9. Oktober, Mittag).
Vom Razzia-Bericht zur Fluchtgeschichte
Der Fall hat eine kurze, aber dichte Vorgeschichte. Am 4. September kündigte das Antikorruptionsbüro NABU eine Sonderoperation gegen eine kriminelle Vereinigung an, die von einem Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft geführt werde: Serhij Kropywa. Er soll illegale Callcenter „abgeschirmt“ und Vermögen von mehr als 89 Millionen Hrywnja gewaschen haben. In der Nacht zum 5. September durchsuchten NABU-Ermittler Büros der Generalstaatsanwaltschaft. Ein Gericht ordnete für Kropywa Untersuchungshaft an, die Kaution beträgt 120 Millionen Hrywnja (rund 2,7 Millionen Dollar). Nach Angaben von NABU und Medienberichten wurde er in abgehörten Gesprächen „Kanzler“ genannt; die Ermittler halten es für wahrscheinlich, dass er unter dem Schutz des Generalstaatsanwalts stand.
Krawtschenko wies das zurück. Die Vorwürfe seien „völlig unbelegt“, erklärte er am 6. September; ein veröffentlichtes Foto eines Tresors voller Bargeld sei „bloßes Gerede“. Auch die Generalstaatsanwaltschaft selbst verwies darauf, der Durchsuchungsbeschluss enthalte keine Belege, dass er Callcenter geschützt oder Razzien verraten habe. Für ihn wie für alle anderen gilt die Unschuldsvermutung.
Am 7. September reichte Krawtschenko seinen Rücktritt ein, am 14. September verließ er die Ukraine. Offiziell war es eine Dienstreise; nach Angaben der „Kyiv Independent“ sollte sie zu einer Konferenz in Paris führen, deren Veranstalter ihn nach eigener Auskunft gar nicht erwartet hatten. Censor.net schreibt unter Berufung auf Quellen, die Reise sei als Dienstreise nach Brüssel angemeldet worden. Noch am 14. September unterzeichnete er Verdachtsmitteilungen gegen NABU-Chef Semen Krywonos und eine Person aus dem Umfeld des Chefs der Sonderstaatsanwaltschaft SAPO; die Generalstaatsanwaltschaft hob sie in derselben Nacht wieder auf. Am 15. September wurde er entlassen (Censor.net nennt einen Erlass des Präsidenten, der „Kyiv Independent“ eine Entscheidung des Parlaments), am 17. September ernannte Wolodymyr Selenskyj Anton Kowalskyj zum kommissarischen Generalstaatsanwalt.
Ende September berichtete die „Ukrajinska Prawda“ – Tkatsch hatte recherchiert –, Krawtschenko und seine Frau seien in Wien an der Adresse einer Firma gemeldet, die Geschäftsadressen und Firmenmäntel vermittelt; der Verstoß gegen Meldevorschriften liege nahe. Dass er dort tatsächlich wohnt, ist nicht belegt: Ein Aktivist fand laut TSN niemanden an der Adresse vor.
Was in Kiew gerade aufgeräumt wird
Am Freitag teilte Kowalskyj auf Facebook mit, aus der Generalstaatsanwaltschaft seien sieben Personen entlassen worden, die im Zusammenhang mit der Operation „Karthago“ genannt wurden; in allen Staatsanwaltschaften zusammen sind es acht. Intern wird geprüft, wie Krawtschenko ausreisen konnte. 24 Staatsanwälte mussten zum Lügendetektortest. „Die Ermittlung muss alle Fragen beantworten“, schrieb Kowalskyj; Schlüsse wolle er nicht vorwegnehmen.
Für die EU-Perspektive der Ukraine ist das mehr als Kiewer Innenpolitik. Die Unabhängigkeit von NABU und SAPO gilt in Brüssel seit Jahren als Prüfstein der Reformen; im Sommer 2025 hatte ein Gesetz, das beide Behörden an die Leine legte, nach Protesten und europäischer Kritik zurückgenommen werden müssen. Dass der Generalstaatsanwalt am Tag seiner Abreise Verdachtsmitteilungen gegen den NABU-Chef unterschrieb, wird dort kaum als Randnotiz gelesen werden.
Was folgt, ist offen; unsere Einschätzung, mit Vorbehalt: Ein Auslieferungsverfahren wäre langwierig. Nach TSN gibt Österreichs Justiz nur rund sechs Prozent der Ersuchen statt, seit Beginn des Großangriffs seien 26 von 27 ukrainischen Auslieferungsersuchen abgelehnt worden, und das Verfahren könne Jahre dauern. Kurzfristig dürfte es eher darum gehen, ob Kiew Krawtschenko formal zum Beschuldigten macht – etwa wegen der Dienstreise-Unterlagen. Und Wien muss erklären, warum zwei Reporter bei einer Recherche über einen Mann in Österreich zwölf Stunden festgehalten wurden. Je länger die Antwort ausbleibt, desto mehr wird der Fall auch zur Frage der Pressefreiheit in einem EU-Land.
Quellen: Укрінформ (Erklärung Kowalskyj), OBOZ.UA (Außenministerium), ZMINA, Kyiv Independent, New Voice of Ukraine, TSN



