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Ukraine-Schutz bis März 2028: Was jetzt für Ihren Titel gilt

Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 verlängern sich automatisch bis 4. März 2028. Wer nichts tun muss, wer sich melden sollte und was für neue Einreisende gilt.

Ukraine-Schutz bis März 2028: Was jetzt für Ihren Titel gilt
Symbolbild: Kampus Production / Pexels

Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 verlängern sich automatisch bis 4. März 2028. Wer nichts tun muss, wer sich melden sollte und was für neue Einreisende gilt.

Muss ich etwas beantragen? Nein. Der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine gilt bis zum 4. März 2028, und Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG verlängern sich automatisch. Das bestätigt das Landratsamt Bad Kissingen: Ein Besuch bei der Ausländerbehörde oder ein neuer Antrag nur zur Verlängerung sei in der Regel nicht nötig. Die Neunte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde am 8. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Wie kam es dazu? Die EU-Staaten einigten sich im Juli darauf, den Schutz um ein weiteres Jahr bis 4. März 2028 zu verlängern. Nach EU-Angaben standen Ende Mai 2026 rund 4,38 Millionen Menschen in der EU unter vorübergehendem Schutz. Der Bundesrat billigte die deutsche Umsetzung laut dem Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ am 25. September. Zuvor galt die Fortgeltung bis zum 4. März 2027, ebenfalls automatisch und ohne neuen Titel; auch das Berliner Landesamt für Einwanderung hatte damals betont, Betroffene müssten nichts beantragen.

Und der Job? Die automatische Verlängerung erfasst auch die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit, die zum Titel gehört. Wer arbeitet, behält also den Arbeitsmarktzugang, ohne einen neuen Titel vorzeigen zu müssen. Der aufgedruckte Ablauftermin im Dokument ist dann nicht mehr maßgeblich; wie Arbeitgeber das prüfen sollen, regelt die Meldung nicht. Wer Zweifel hat, kann den Arbeitgeber auf die Verordnung hinweisen.

Für wen gilt es nicht automatisch? Die automatische Fortgeltung erfasst nach Angaben des Landratsamts nur Aufenthaltserlaubnisse, die unter die Verordnung fallen; bei Neueinreise oder besonderen persönlichen Umständen wird gesondert geprüft. Bei der vorigen Verlängerung bis März 2027 nannte das Berliner Landesamt für Einwanderung als Ausnahmen, wer nach dem Stichtag 1. Februar 2026 eingereist war oder an diesem Tag keine gültige Erlaubnis nach § 24 hatte (Antrag bei der Ausländerbehörde), sowie Inhaber einer Fiktionsbescheinigung. Einen Stichtag für die neue Verordnung nennen die vorliegenden Quellen nicht – wer unsicher ist, fragt bei der zuständigen Ausländerbehörde nach. Wer zuerst in einem anderen EU-Staat Schutz erhielt und dann nach Deutschland kam, bekommt ihn nicht automatisch – der Fall wird einzeln geprüft.

Neue Regeln für Männer. Seit dem 5. August 2026 gelten für neu einreisende ukrainische Männer im wehrfähigen Alter zusätzliche Bedingungen: Sie müssen belegen, dass sie die Ukraine im Einklang mit den ukrainischen Wehrvorschriften verlassen haben. Laut EU-Angaben gilt die Bedingung nur für neue Antragsteller, nicht für Menschen, die bereits Schutz haben. Als Nachweis nennt die EU etwa einen Reisepass mit ukrainischem Ausreisestempel oder ein Dokument über Befreiung oder Erfüllung der Pflichten.

Staatsbürgerschaft? Das Landratsamt Bad Kissingen verweist auf eine Mitteilung des bayerischen Innenministeriums vom 9. Juni 2026: Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 stünden einer Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz in der Regel entgegen, nur in bestimmten Fällen könnten Zeiten angerechnet werden. Wer eine Einbürgerung plant, sollte seinen Weg vorab in einer Migrationsberatung klären.

Unsere Einschätzung: Für die meisten ist dies eine Entwarnung bis zum 4. März 2028 – also für knapp anderthalb weitere Jahre; ein Dauerstatus ist es nicht. Wer Planungssicherheit braucht, etwa für Mietvertrag oder Ausbildung, sollte parallel prüfen, ob ein anderer Aufenthaltstitel in Frage kommt. Die Fristen bleiben an die EU gebunden und können politisch wieder in Frage stehen.

Quellen: Landratsamt Bad Kissingen, EU (EEAS), NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge, Landesamt für Einwanderung Berlin

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