Fr., 23 Okt. 2026 Kyjiw 20:32Berlin 19:32London 18:32 UKR / DE / EN

VW-Tarifstreit: Wer zahlt für den Stellenabbau?

Volkswagen will 12.000 weitere Stellen auch über Transfergesellschaften abbauen, die IG Metall droht mit dem härtesten Konflikt der Firmengeschichte. Verhandlungsstart: 24. November.

VW-Tarifstreit: Wer zahlt für den Stellenabbau?
Archivfoto: Gerd Eichmann / Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Volkswagen will 12.000 weitere Stellen auch über Transfergesellschaften abbauen, die IG Metall droht mit dem härtesten Konflikt der Firmengeschichte. Verhandlungsstart: 24. November.

Stand: 23. Oktober 2026, abends. Nach einem Spitzengespräch in Hannover steht der Fahrplan: Am 24. November setzen sich Volkswagen und IG Metall in Emden zur ersten Verhandlungsrunde zusammen, am 15. Dezember folgt Zwickau – an beiden Standorten sind Werke bedroht. Neu ist zugleich, dass der Konzern offen über Transfergesellschaften reden will, um einen Teil der geplanten 12.000 zusätzlichen Stellen bei der Marke Volkswagen abzubauen. Die Gewerkschaft lehnt das ab.

Zur Vorgeschichte: Ende September kündigte VW zehn Tarifverträge zum 31. Dezember 2026, praktisch den gesamten Haustarif für rund 130.000 Beschäftigte in Deutschland. Betroffen sind unter anderem Entgelt, Eingruppierung, Arbeitszeitregeln und die tarifliche Zulage von derzeit 167 Euro brutto im Monat. Unangetastet bleiben der Zukunftstarifvertrag von 2024 mit Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 und die Altersteilzeit. Damals war vereinbart worden, an den deutschen Standorten mehr als 35.000 Stellen sozialverträglich abzubauen, die Arbeitskosten um jährlich 1,5 Milliarden Euro zu senken und Kapazitäten für 734.000 Fahrzeuge zu streichen. Dem Vorstand um Oliver Blume reicht das nicht mehr: Der Zukunftsplan sieht konzernweit rund 50.000 weitere Stellen bis 2030 vor, 12.000 davon bei VW AG.

Warum die Transfergesellschaft der eigentliche Streitpunkt ist

Das Modell ist freiwillig: Beschäftigte wechseln für begrenzte Zeit in eine Gesellschaft, werden qualifiziert und bei der Jobsuche unterstützt. VW spricht von „förderfähigen“ Transfergesellschaften, gemeint ist das Transferkurzarbeitergeld – es wird nicht vom Konzern, sondern aus der Arbeitslosenversicherung getragen. Wie viele Beschäftigte betroffen wären, wie lange das Modell liefe und welche Abfindungen dazukämen, ist offen. Einbezogen werden könnten Produktion, Verwaltung und Entwicklung.

Personalvorstand Arne Meiswinkel sagt, die wirtschaftliche Lage habe sich drastisch verschlechtert, es bestehe akuter Handlungsbedarf; ohne wirtschaftlichen Erfolg gebe es auf Dauer keine sicheren Arbeitsplätze. An der Beschäftigungssicherung bis 2030 halte VW fest. IG-Metall-Bezirksleiter Thorsten Gröger hält dagegen: Steuerzahler dürften nicht einspringen, bevor die Aktionäre Verantwortung übernähmen; geförderte Transfergesellschaften seien bisher vor allem bei Werksschließungen eingesetzt worden. Betriebsratschefin Daniela Cavallo sieht darin den Versuch, die Jobgarantie auszuhöhlen, und nannte das Vorgehen der Konzernführung einen „Riesenaffront“.

Die Redaktion liest den Vorstoß so: Formal bleibt die Jobgarantie intakt, der Abbau wird freiwillig und „sozialverträglich“ – doch die Rechnung ginge zum Teil an die Allgemeinheit. Genau darauf zielt Grögers Argument. Ob die Gewerkschaft den Baustein am Ende neben Altersteilzeit und Abfindungen akzeptiert, hängt vermutlich davon ab, was sie dafür bei Entgelt und Laufzeit bekommt.

Was bis zum Jahreswechsel passiert – und was Beschäftigte wissen sollten

Die IG Metall fordert, die Kündigungen bis Ende Oktober zurückzunehmen. „Eine Kündigung, die man übermittelt hat, kann man auch zurücknehmen“, sagte Gröger. Andernfalls bereite eine „gewaltige Maschinerie“ den Arbeitskampf vor: „Wir suchen den Konflikt nicht, aber wir sind vorbereitet.“ Mit dem Jahreswechsel endet die Friedenspflicht, Warnstreiks wären ab dem 1. Januar 2027 möglich. Die Gewerkschaft verlangt fünf Prozent mehr Geld, eine Verlängerung der Altersteilzeit und eine Beschäftigungssicherung bis in die 2030er Jahre. VW hat bislang keine konkreten Forderungen vorgelegt; genannt werden wettbewerbsfähige Arbeitskosten und ein flexiblerer Personaleinsatz.

Für die Belegschaft gilt nach Darstellung der IG Metall: Die gekündigten Regeln wirken für aktuell Beschäftigte nach, bis eine neue Vereinbarung steht – allerdings ohne künftige Erhöhungen. Für Neueinstellungen ab 2027 gelte das nicht, und Ansprüche auf Jubiläumsgeld liefen ab Januar 2027 aus. Die Tarifverträge gelten laut Gewerkschaft unmittelbar nur für ihre Mitglieder. Das ist die Sicht einer Konfliktpartei; VW hat sich dazu nicht geäußert.

Drei Verläufe sind denkbar. Erstens ein früher Kompromiss: längere Laufzeit und Jobgarantie gegen Zurückhaltung beim Geld. Zweitens eine Eskalation mit Warnstreiks im Januar, wenn VW die Kündigungen nicht zurücknimmt. Drittens ein Zwischenweg, bei dem die Transfergesellschaft freiwillig und begrenzt neben Altersteilzeit tritt. Am plausibelsten erscheint uns, mit mittlerer Sicherheit, zunächst ein hartes Ringen mit Warnstreiks und erst danach ein Kompromiss; im Unternehmen rechnet man laut dpa-AFX selbst mit Arbeitsniederlegungen.

Quellen: Stuttgarter Zeitung (dpa), IG Metall Wolfsburg, dpa-AFX, dpa/ad-hoc-news, Münster Aktuell

EuroPulse auf Telegram: die wichtigsten Nachrichten kurz und auf Ukrainisch →