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Winterreifen: Was wirklich Pflicht ist – und was es kostet

Eine feste Pflicht „von O bis O“ gibt es nicht, teuer wird es trotzdem: 60 bis 120 Euro, Punkt in Flensburg, womöglich Ärger mit der Kasko. Was jetzt zu prüfen ist.

Winterreifen: Was wirklich Pflicht ist – und was es kostet
Symbolbild: https://kaboompics.com/ / Pexels

Eine feste Pflicht „von O bis O“ gibt es nicht, teuer wird es trotzdem: 60 bis 120 Euro, Punkt in Flensburg, womöglich Ärger mit der Kasko. Was jetzt zu prüfen ist.

Wer in Deutschland bei Schnee oder Glätte mit Sommerreifen fährt, zahlt mindestens 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg – auch wenn es keine Pflicht „von Oktober bis Ostern“ gibt. Maßgeblich ist allein das Wetter. Weil Werkstätten ab Oktober zunehmend ausgebucht sind, lohnt jetzt ein Blick auf die Reifen.

Rechtsgrundlage ist § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung: Bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Reifen fahren, die die Anforderungen von § 36 Absatz 4 StVZO erfüllen. Die Faustregel „O bis O“ hat nach Angaben des ADAC keine rechtliche Bedeutung. Ausgenommen sind unter anderem Motorräder und land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.

Welcher Reifen zählt als Winterreifen?

Entscheidend ist das Alpine-Symbol, das Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Seit dem 1. Oktober 2024 reicht die bloße Kennzeichnung „M+S“ bei winterlichen Bedingungen nicht mehr; die Übergangsfrist für ältere Reifen ist abgelaufen. Auf trockener Straße dürfen solche Reifen weiter fahren. Ganzjahresreifen gelten rechtlich als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Die Pflicht ist laut ADAC erfüllt, wenn alle vier Räder passend bereift sind.

Das Gesetz verlangt mindestens 1,6 Millimeter Profil. Der ADAC empfiehlt für den Winter mindestens vier Millimeter und rät, Winterreifen spätestens nach sechs Jahren zu ersetzen, weil die Gummimischung hart wird. Unter etwa 7 Grad Celsius haften Winterreifen besser als Sommerreifen.

Was kostet ein Verstoß?

Die Staffel für Fahrer: 60 Euro und ein Punkt, bei Behinderung anderer 80 Euro, bei Gefährdung 100 Euro, bei einem Unfall 120 Euro. Der Punkt wird pro Verstoß vergeben, nicht pro Reifen. Auch Halter können belangt werden, laut ADAC mit 75 Euro und einem Punkt. Die Beträge für 60 und 80 Euro stehen im Bußgeldkatalog; die höheren Stufen nennt die Stuttgarter Zeitung.

Teurer kann der Versicherungsschutz werden: Bei grober Fahrlässigkeit dürfen Kaskoversicherer ihre Leistung kürzen, und bei einem unverschuldeten Unfall kann dem Fahrer ein Mitverschulden angerechnet werden. Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, muss zudem höchstens 50 km/h fahren und prüfen, ob die Fahrt notwendig ist.

Praktisch heißt das: Termin für den Reifenwechsel jetzt buchen, notfalls bei einer freien Werkstatt in der Nähe. Beim Mietwagen dürfen Sie bei winterlichen Verhältnissen die Übernahme eines Fahrzeugs mit Sommerreifen verweigern. Für Fahrten nach Österreich, in die Schweiz oder nach Südtirol gelten teils abweichende Regeln, die Sie vor der Reise prüfen sollten.

Quellen: ADAC, ADAC Südbayern, Gesetze im Internet (StVO), Stuttgarter Zeitung

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