Das Gesetz richtet sich gegen Praktiken, bei denen Vaterschaften anerkannt werden, um aufenthaltsrechtliche Vorteile zu erlangen. Betroffen sind vor allem Fälle, in denen deutsche Männer die Vaterschaft für Kinder aus dem Ausland übernehmen, ohne dass eine biologische oder soziale Verbindung besteht.
Der Bundesrat als Länderkammer stimmte der Vorlage zu, die zuvor bereits den Bundestag passiert hatte. Die Regelung soll künftig strengere Prüfungen und Nachweise vorschreiben, um Missbrauch zu unterbinden. Details zu den genauen Kriterien und Verfahren nannte die Kammer zunächst nicht.
Das Gesetz ist Teil einer Reihe familienrechtlicher Reformen, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Betroffene Ausländerbehörden und Standesämter müssen die neuen Vorgaben nun umsetzen.
Quelle: www.deutschlandfunk.de



