Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) gilt ab sofort. In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Umsetzung zuständig. Die Nürnberger Behörde geht mit Zuversicht in die Reform, rechnet aber auch mit anfänglichen Schwierigkeiten, wie der Bayerische Rundfunk berichtet.
BAMF-Projektleiter Volker Mäulen sagte dem BR, er gehe „mit großer Zuversicht“ in die Reform. Das Amt habe rund 5.000 Mitarbeitende geschult und bilde weiter fort. Die GEAS-Reform sei eine Umstellung, wie er sie in 30 Jahren beim BAMF nicht erlebt habe. Künftig gibt es verschiedene Asylverfahren, darunter Schnellverfahren an bis zu acht deutschen Flughäfen, auch am Flughafen München. Dort werden ankommende Flüchtlinge von der Bundespolizei gescreent – biometrische Daten, Gesundheitszustand, Sicherheitsrisiken – und die Daten in der EU-Datenbank Eurodac gespeichert.
Auf Basis des Screenings entscheiden BAMF-Mitarbeiter, ob ein Geflüchteter einreisen darf, ein Schnellverfahren am Flughafen bekommt oder zurückgeführt wird. Das Schnellverfahren ist für Menschen ohne Pass oder Visum oder aus Staaten mit einer Anerkennungsquote unter 20 Prozent vorgesehen und darf maximal zwölf Wochen dauern. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Asylantrags lag 2025 bei über zwölf Monaten. Mäulen betont, das Verfahren sei „sehr komprimiert und schnell, aber sicher nicht weniger sorgfältig“.
Migrationsforscherin Petra Bendel von der Universität Erlangen hält die EU-Fristen für die Grenzverfahren auf BR-Anfrage für „sehr ambitioniert“. In komplizierten Fällen könne der individuelle Schutz nicht so schnell geprüft werden, was zu Rückstaus oder fehlerhaften Verfahren führen könne. Neue Herausforderungen sind zudem der vorgeschriebene Tonmitschnitt bei Anhörungen und die unentgeltliche Rechtsauskunft für Geflüchtete in den Außenstellen.
Quelle: BR



