Die neuen Vorschriften sehen vor, dass der Erwerb, Besitz und die Verbreitung von KI-Systemen zur Herstellung von Missbrauchsmaterial EU-weit unter Strafe gestellt werden. Auch das Bezahlen für den Zugriff auf Livestreams von sexuellem Kindesmissbrauch wird künftig strafbar sein. Die Unterhändler einigten sich zudem auf längere Verjährungsfristen und schärfere Strafen.
Die Richtlinie enthält auch Maßnahmen zum Opferschutz, etwa ein Recht auf Entschädigung durch die Täter. Die Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Europaparlament bestätigt werden, was jedoch als Formalie gilt. Anschließend haben die nationalen Regierungen drei Jahre Zeit, ihre Strafgesetzbücher anzupassen.
Die Regelung ist von der sogenannten Chatkontrolle zu unterscheiden, die weiterhin auf EU-Ebene diskutiert wird. Dabei geht es um die Verpflichtung von Internetunternehmen, Missbrauchsmaterial in ihren Diensten aufzuspüren und zu melden.
Quelle: www.faz.net



