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EuGH stärkt Staaten: Altersprüfung auf Pornoseiten erlaubt

EU-Mitgliedstaaten dürfen von Porno-Plattformen eine wirksame Alterskontrolle verlangen, selbst wenn die Anbieter in einem anderen EU-Land sitzen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag.

EuGH stärkt Staaten: Altersprüfung auf Pornoseiten erlaubt
Bild: heise.cloudimg.io

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Befugnisse der EU-Mitgliedstaaten gegenüber digitalen Diensten aus anderen EU-Ländern gestärkt. Wie Heise berichtet, dürfen nationale Behörden künftig von ausländischen Anbietern pornografischer Websites eine effektive Altersverifikation verlangen. Auch das Verbot von Apps, die vor Polizeikontrollen warnen, ist rechtens.

Hintergrund des Urteils sind zwei französische Dekrete: Das eine schreibt Porno-Plattformen technische Schutzmaßnahmen für Minderjährige vor, das andere untersagt Geolokalisierungsdiensten die Verbreitung von Blitzer- und Polizeiwarnungen. Dagegen klagten zwei in Tschechien ansässige Betreiber von Erwachsenen-Websites sowie der französische Anbieter des Fahrerassistenzsystems Coyote System. Sie beriefen sich auf das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie, wonach ein digitaler Dienstleister im EU-Binnenmarkt nur den Gesetzen seines Sitzlandes unterliegt.

Die Luxemburger Richter wiesen diese Argumentation zurück. Sie betonten, dass Jugendschutz und öffentliche Sicherheit Einschränkungen rechtfertigen können. Zwar fallen die Dienste grundsätzlich unter die E-Commerce-Richtlinie, doch diese sieht Ausnahmen vor. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind und sich gegen spezifische Dienste richten. Zudem muss der betroffene Mitgliedstaat zuerst das Herkunftsland der Plattform auffordern, selbst tätig zu werden, und das Vorhaben der EU-Kommission melden. Ob Frankreich diese Schritte eingehalten hat, prüft nun das nationale Gericht.

Für Deutschland hat das Urteil unmittelbare Folgen. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Medienpolitik fordern seit Jahren eine wirksame Alterskontrolle auf ausländischen Pornoseiten, scheiterten aber oft am Herkunftslandprinzip von Plattformen mit Sitz in Zypern oder Tschechien.

Quelle: www.heise.de