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EU-Reform: Fluggastrechte bleiben erhalten – Durchbruch erzielt

Die EU-Staaten haben ihre Forderung nach Einschränkungen der Fluggastrechte aufgegeben. Wie der Deutschlandfunk berichtet, bleibt es bei Entschädigungen ab drei Stunden Verspätung.

EU-Reform: Fluggastrechte bleiben erhalten – Durchbruch erzielt
Bild: bilder.deutschlandfunk.de

In den Verhandlungen zwischen EU-Staaten und Parlament über eine Reform der Fluggastrechte gibt es einen Durchbruch. Die Staaten rückten von ihrer Forderung ab, Entschädigungen erst ab vier Stunden Verspätung zu zahlen. Damit bleibt die bisherige Regelung erhalten: Bei Verspätungen ab drei Stunden haben Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline die Verzögerung zu verantworten hat.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden. „Im Botschafterausschuss in Brüssel gab es einen großen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte“, sagte sie. Kern der Einigung sei, dass Verbraucher ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung behalten. Auch die Höhe der Entschädigung bleibe unangetastet. Der Kompromiss enthalte zudem Verbesserungen, etwa beim Preisvergleich für Handgepäck und bei der Information über Ansprüche.

Die Reform sieht auch eine Liste außergewöhnlicher Umstände vor, bei denen Airlines nicht haften. Die Regeln gelten für Flüge von EU-Gesellschaften und ausländische Flüge, die in der EU starten. Airlines müssen künftig binnen 96 Stunden über die Rechte der Betroffenen informieren.

Quelle: www.deutschlandfunk.de