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Heizungsförderung: Antragsstopp ab 9. Juli, neue Regeln ab 21. Juli

Vom 9. bis 20. Juli kommt es zu einer Umstellungsphase, bevor am 21. Juli neue Konditionen in Kraft treten. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag oder eine technische Projektbeschreibung hat, kann während der Umstellungsphase noch zu den bisherigen Konditionen beantragen.

Heizungsförderung: Antragsstopp ab 9. Juli, neue Regeln ab 21. Juli
Bild: cdn.prod.www.spiegel.de

Vom 9. bis 20. Juli kommt es zu einer Umstellungsphase, bevor am 21. Juli neue Konditionen in Kraft treten. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag oder eine technische Projektbeschreibung hat, kann während der Umstellungsphase noch zu den bisherigen Konditionen beantragen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli angeordnet, um „notwendige technische Anpassungen“ bei der KfW und dem Bundesamt Bafa vorzunehmen. Ab dem 21. Juli können Anträge nur noch unter den neuen Bedingungen gestellt werden. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag oder eine technische Projektbeschreibung besitzt, kann während der Umstellungsphase noch zu den bisherigen Konditionen beantragen.

Bisher war beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent möglich, der maximale Investitionskostenzuschuss lag bei 21.000 Euro der förderfähigen Kosten. Diese Summe soll bis 2030 schrittweise um mehrere Tausend Euro sinken. Die Regierung begründet die Kürzungen mit Sparzwängen; die Mittel stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds.

Der Bundesverband Wärmepumpe hatte am Dienstag erklärt, eine Aussetzung der Antragsmöglichkeit sei „ein falsches Signal an Verbraucherinnen und Verbraucher, Fachhandwerk und alle anderen Marktteilnehmer“. Der Verband empfahl Kunden mit einer Bestätigung, den Antrag noch am Mittwoch über das KfW-Portal zu stellen. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte zuvor grünes Licht für die Änderungen gegeben, wie die dpa aus Teilnehmerkreisen erfuhr.

Die neuen Förderbedingungen sehen eine stärkere soziale Staffelung vor, insbesondere beim Einkommensbonus. Parallel plant die schwarz-rote Koalition, Kernpunkte des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes zu kippen, darunter die 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien. Künftig sollen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, sofern sie schrittweise einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen.

Quelle: www.spiegel.de