Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist noch nicht abgeschlossen. Weil die bisher geltenden Vorschriften aber schon bald auslaufen würden, braucht es eine Übergangslösung. Der Bundestag hat deshalb die Umsetzungsfrist für die sogenannte 65-Prozent-Regelung verlängert: Sie tritt nicht zum 1. Juli in Kraft, sondern frühestens zum 1. November, wie der Tagesspiegel berichtet.
Die Regelung schreibt für größere Städte vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Koalition plant, diese Vorschrift im Zuge der GEG-Reform komplett zu streichen. Da die Neuregelung voraussichtlich erst nach dem ursprünglichen Starttermin fertig wird, wurde die Frist vorsorglich um vier Monate verlängert. Damit dürfen auch nach dem 1. Juli Heizungen eingebaut werden, die die 65-Prozent-Quote nicht erfüllen.
Quelle: www.tagesspiegel.de



