Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in einem neuen Gutachten erneut massive verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geäußert. Das 18-seitige Dokument, das dem Spiegel vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass die am Gesetz vorgenommenen Änderungen die Bewertung nicht wesentlich beeinflussen. Die Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und EU-Recht blieben im Wesentlichen bestehen.
Das Gesetz, das das umstrittene Gebäudeenergiegesetz des früheren Grünen-Wirtschaftsministers Robert Habeck ablösen soll, war am 10. Juli vom Bundestag angenommen worden. Die wichtigste Nachbesserung, der neue Paragraf 42a, verpflichtet die Bundesregierung, bis zum 1. Dezember ein Gesetz zur Einführung einer Grüngas- und Grünheizölquote vorzulegen. Der wissenschaftliche Dienst hält diese Regelung jedoch für rechtlich unwirksam, da sie mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung unvereinbar sei.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Michael Kellner bezeichnete das Gutachten als „Ohrfeige auf 18 Seiten für die Abgeordneten von Union und SPD“. Die verfassungsrechtlichen Bedenken blieben hoch, sagte Kellner. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits angekündigt, im September eine Verfassungsklage einzureichen.
Quelle: www.spiegel.de



