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Marmelade darf wieder Marmelade heißen – EU-Recht umgesetzt

Seit Sonntag darf Marmelade in allen Obstvarianten wieder so heißen. Grund ist die Umsetzung der EU-Frühstücksrichtlinie in deutsches Recht, wie die Tagesschau berichtet.

Marmelade darf wieder Marmelade heißen – EU-Recht umgesetzt
Bild: Tagesschau

Bislang schrieb EU-Recht vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ bezeichnet werden durften. Alles andere musste als Konfitüre etikettiert werden. Mit der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinie, die nun in nationales Recht gegossen wurde, ändert sich das: Ab sofort darf Marmelade wieder Marmelade heißen – unabhängig von der Obstsorte.

Die Novelle bringt auch Änderungen beim Mindestfruchtgehalt: Er steigt von bisher 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm, bei „Extra“-Produkten auf 500 Gramm. Ziel ist es, den Zuckergehalt zu senken und eine gesündere Zusammensetzung zu fördern. Hintergrund der bisherigen Namenseinschränkung war, dass Großbritannien 1979 die Bezeichnung für Orangenmarmelade durchgesetzt hatte. Österreich musste die Regelung nach dem EU-Beitritt 1995 umsetzen, eine Ausnahme für lokale Produkte gab es ab 2004.

Für Honig gelten neue Kennzeichnungsregeln: Bei Mischungen müssen künftig alle Ursprungsländer und deren Prozentanteile auf dem Etikett stehen. Bisher reichte die Angabe, ob der Honig aus der EU stammt oder nicht. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) begrüßte die Neuregelung als Erfolg gegen importierten Billighonig. Für Kleinpackungen bis 30 Gramm gelten vereinfachte Vorgaben – hier reichen zweibuchstabige Ländercodes.

Quelle: Tagesschau