Das Landgericht Oldenburg hat entschieden: Tierschützer, die in einen Schlachthof in Lohne (Niedersachsen) eingedrungen waren und dort heimlich eine umstrittene Betäubungsmethode bei Schweinen filmten, müssen für den entstandenen Schaden haften. Das berichtet der Spiegel.
Die Aktivisten waren unbefugt in den Betrieb gelangt und hatten die Aufnahmen später veröffentlicht. Der Schlachthofbetreiber hatte daraufhin Klage eingereicht. Das Gericht gab ihm nun recht und verpflichtete die Tierschützer zur Zahlung einer Entschädigung. Die genaue Höhe des Schadensersatzes wurde nicht genannt.
Quelle: www.spiegel.de



