Wer im Online-Shop auf „Später bezahlen“ klickt, schließt oft einen Kredit ab – und das Gesetz sagt das ab Ende November deutlich klarer. Am 20. November 2026 tritt der Großteil des neuen Verbraucherkreditrechts in Kraft (Stand: 24. Oktober).
Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2225 um und wurde am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundestag hatte es im April beschlossen, die EU-Frist zur Umsetzung war schon im November 2025 abgelaufen. Für Verbraucher ist vor allem wichtig: Vieles, was sich bisher harmlos anfühlte, wird rechtlich zum Kredit.
Was künftig als Kredit gilt
Nach Angaben der Bundesregierung vom 19. Mai fallen künftig auch Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten sowie „Buy now, pay later“-Modelle unter die Verbraucherschutzregeln – etwa bei Klarna oder PayPal. Ausgenommen hat der Bundestag Debitkarten mit Zahlungsaufschub. Der klassische Kauf auf Rechnung bleibt nach Darstellung der Bundesverbraucherhilfe in der Regel ebenfalls außen vor, genauso Kreditkarten mit zinsloser monatlicher Abrechnung.
Wo die Grenze verläuft, entscheidet die Gestaltung des Angebots: Finanziert ein Zahlungsdienstleister den Kauf, kostet der Aufschub Geld oder ist die Frist länger als bei einer normalen Rechnung, spricht viel für einen Kredit. Das ist eine Einordnung der Verbraucherhilfe; im Einzelfall kann die Bewertung anders ausfallen.
Diese Rechte kommen dazu:
- Der Anbieter muss vor dem Vertrag prüfen, ob Sie zurückzahlen können. Daten aus sozialen Netzwerken und Gesundheitsdaten dürfen dafür laut Bundesverbraucherhilfe nicht genutzt werden.
- Beruht die Entscheidung auf automatisierter Verarbeitung, können Sie laut Bundesregierung eine menschliche Überprüfung verlangen.
- Sie bekommen vorab standardisierte Informationen; selbst bei kostenlosen Krediten ein einseitiges Merkblatt.
- Widerruf: 14 Tage. Bei fehlerhafter Belehrung endet das Recht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss – das „ewige Widerrufsrecht“ entfällt.
- Für einen gewöhnlichen Verbraucherkredit genügt künftig die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail.
Verträge, die vor dem 20. November geschlossen wurden, bleiben grundsätzlich beim alten Recht.
Was das im Alltag ändert – und was offen ist
Praktisch heißt das: Vor dem Klick lohnt sich ein Blick auf die Gesamtkosten und darauf, ob die Informationen und die Widerrufsbelehrung wirklich ankommen. Biallo weist auf die Schufa hin: Reine Konditionsanfragen wirken sich nicht auf den Score aus, echte Kreditanfragen können ihn kurzfristig leicht senken, und ein verpasster Zahlungstermin kann als Zahlungsverzug gemeldet werden – später ein Problem bei Mietwohnung, Handyvertrag oder Kredit. Wer in Zahlungsnot gerät, sollte den Anbieter früh ansprechen; kostenlose Schuldnerberatung bieten unter anderem Caritas, Diakonie und die Verbraucherzentralen an.
Offen ist, wie die Anbieter die neue Bonitätsprüfung konkret umsetzen. Laut Biallo ist das noch nicht abschließend geklärt; für bestehende Marktteilnehmer gelten laut KPMG Übergangsfristen von bis zu zwölf Monaten. Unsere Einschätzung, ohne Gewähr: Sofort-Ratenkauf an der Kasse dürfte vorsichtiger vergeben werden. Wer erst seit Kurzem in Deutschland lebt und wenig Schufa-Historie hat, könnte häufiger abgelehnt werden. Das ist eine Prognose der Redaktion, keine Aussage der Quellen.
Wichtig zur Genauigkeit: Einzelheiten stützen wir teils auf Zusammenfassungen von Verbraucherportalen. Verbindlich ist der Gesetzestext im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139.
Quellen: Bundesregierung, Bundesverbraucherhilfe, Biallo, KPMG



