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Kinderkrankentage: 2027 wohl nur noch zehn statt 15

Die Sonderregel für 15 Tage pro Kind gilt nur bis Ende 2026. Was danach droht, wer widerspricht und wie Eltern das Kinderkrankengeld jetzt sicher bekommen.

Kinderkrankentage: 2027 wohl nur noch zehn statt 15
Symbolbild: RDNE Stock project / Pexels

Die Sonderregel für 15 Tage pro Kind gilt nur bis Ende 2026. Was danach droht, wer widerspricht und wie Eltern das Kinderkrankengeld jetzt sicher bekommen.

Wer ein Kind unter zwölf hat, kennt das: Fieber um sechs Uhr morgens, Kita zu, Chef in der Leitung. Für solche Tage zahlt die gesetzliche Krankenkasse Kinderkrankengeld – und genau dieser Anspruch wird 2027 voraussichtlich kleiner.

Im Gesetz steht die Zahl in zwei Absätzen. Nach § 45 Absatz 2a SGB V gelten nur „in dem Kalenderjahr 2026“ bis zu 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil. Läuft diese Sonderregel aus, greift wieder Absatz 2 mit zehn Tagen. So sieht der Vergleich aus:

Fall 2026 ab 2027 (ohne neues Gesetz)
1 Kind, jeder Elternteil 15 Arbeitstage 10 Arbeitstage
1 Kind, alleinerziehend 30 20
Mehrere Kinder, je Elternteil und Jahr max. 35 max. 25
Mehrere Kinder, alleinerziehend max. 70 max. 50

Was steht fest, was nicht?

Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat in der Regierungsbefragung am 23. September eine weitere Verlängerung abgelehnt. „Das ist eine Regel, die wir eingeführt haben während Corona“, sagte er laut dpa-afx. Von Abschaffung könne keine Rede sein: „Es werden 10 Tage sein, mal zwei sind 20 Tage im Jahr.“ Die Rechnung gilt für ein Paar, das sich die Tage teilt; Alleinerziehende bekommen 20 Tage pro Kind.

Aus der SPD kommt Widerspruch. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte laut Deutschem Ärzteblatt: „Das geht gar nicht.“ Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk verweist darauf, dass im Vorjahr im Schnitt nur 2,5 Tage auf einen Krankheitsfall kamen. Die Einsparung wird dem Vernehmen nach auf rund 100 Millionen Euro geschätzt.

Ein beschlossenes Gesetz zur Verlängerung oder Kürzung haben wir bis heute nicht gefunden; laut Personalwirtschaft ist unklar, ob und wann die Pläne ins Parlament kommen. Unsere Einschätzung: Der Ausgang ist offen, weil Union und SPD das Thema im Streit um die GKV-Finanzen verhandeln. Wer Urlaub, Homeoffice und Betreuung für 2027 plant, sollte vorsichtshalber mit zehn Tagen rechnen – das ist die Rechtslage, wenn nichts passiert.

So kommen Sie an das Geld

Anspruch haben gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch, wenn das Kind unter zwölf ist (bei Behinderung und Hilfebedarf ohne Altersgrenze), niemand anderes im Haushalt es betreuen kann und ein Attest vorliegt. Privatversicherte gehen leer aus. Die Kasse zahlt 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, bei Einmalzahlungen in den letzten zwölf Monaten 100 Prozent; die Obergrenze liegt 2026 bei 135,63 Euro pro Tag.

Praktisch: Arbeitgeber sofort informieren, Kinderärztin um die Bescheinigung bitten und diese bei der Krankenkasse einreichen. Bei bekannten Patienten kann die Praxis auch telefonisch krankschreiben – bis zu fünf Kalendertage, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Die Bescheinigung kommt per Post und gilt zugleich als Antrag.

Vorrang hat oft die bezahlte Freistellung nach § 616 BGB, falls der Arbeitsvertrag sie nicht ausschließt; sie wird auf den Anspruch angerechnet. Wer arbeitslos ist, fragt bei der Agentur für Arbeit nach.

Quellen: § 45 SGB V (Gesetze im Internet), Deutsches Ärzteblatt, t-online (dpa-afx), Personalwirtschaft, Techniker Krankenkasse

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