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Union will Informationsfreiheitsgesetz massiv beschneiden

Die Union plant, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) deutlich einzuschränken. Künftig sollen Bürger und Journalisten ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen müssen, um Akteneinsicht zu erhalten.

Union will Informationsfreiheitsgesetz massiv beschneiden
Bild: sueddeutsche.de

Die Union plant, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) deutlich einzuschränken. Künftig sollen Bürger und Journalisten ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen müssen, um Akteneinsicht zu erhalten.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 2006 als zentrales Instrument für Transparenz in Deutschland. Es erlaubt Bürgern, Journalisten und Organisationen, bei Auskunft über amtliche Informationen zu verlangen – ohne Angabe von Gründen.

Die Bundesregierung will dieses Prinzip nun kippen. Nach dem Koalitionsausschuss vor der Sommerpause einigten sich Union und SPD auf drei zentrale Änderungen: Antragsteller müssen künftig ein „berechtigtes Interesse“ darlegen, der Kreis der Berechtigten soll auf „natürliche Personen“ beschränkt werden, und die Gebühren für IFG-Anträge sollen steigen. Organisationen wie „FragDenStaat“ könnten dann nicht mehr in eigenem Namen Anfragen stellen, sondern müssten auf Privatpersonen ausweichen.

Kritik von Opposition und Zivilgesellschaft

Die Pläne stoßen auf breiten Widerstand.

Der wesentliche Grundgedanke des voraussetzungslosen Zugangs werde in sein Gegenteil verkehrt.

Regierung verweist auf Sicherheitslage

Die Bundesregierung weist die Kritik zurück. Die Reform sei aufgrund der „komplexen Bedrohungslage“ notwendig.

Allerdings kann das Bundesfinanzministerium auf Anfrage der F.A.Z. keine konkrete Statistik zum Arbeitsaufwand vorlegen.

Das IFG enthalte bereits heute Ausnahmen für Sicherheitsbelange. Falls dennoch Bedarf bestehe, sei eine Reform des betreffenden Paragrafen „möglich und völlig ausreichend“.

Quelle: www.sueddeutsche.de