Bislang war die Stornierung eines Online-Kaufs oft mühsam: Kunden mussten E-Mail-Adressen suchen oder versteckte Formulare ausfüllen. Das neue Gesetz schreibt nun einen zweistufigen Prozess vor: Eine klar beschriftete Schaltfläche wie „Vertrag widerrufen“ muss gut sichtbar platziert sein, gefolgt von einem Bestätigungsschritt, um versehentliche Klicks zu vermeiden.
Die Regelung gilt für fast den gesamten Online-Handel – von großen Versandhändlern über Streaming-Dienste bis zu Plattformen für Online-Kurse. Auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay sind die Betreiber für die technische Umsetzung verantwortlich. Der Button ist überall dort Pflicht, wo Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, etwa bei Waren, Dienstleistungen, digitalen Gütern oder online abgeschlossenen Finanzprodukten.
Der Handelsverband warnt vor „Bürokratielasten“ durch die Umstellung. Das Widerrufsrecht selbst ändert sich nicht: Es bleibt bei der üblichen Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss oder Warenlieferung. Ziel des Gesetzgebers ist es, den Widerruf genauso schnell und unkompliziert zu machen wie den Kauf selbst.
Quelle: Tagesschau



