Betroffen sind vor allem Freie, die für die im Mai gestrichenen oder reduzierten Sendungen „Mittagsmagazin“ und „MDR um 2“ tätig waren. Wer zwischen April 2026 und März 2027 Honorareinbußen erleidet, bekommt eine Ausgleichszahlung auf Basis des Einkommens von 2025. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit: Bei mehr als 20 Jahren gibt es 90 Prozent, bei zehn bis 19 Jahren 85 Prozent und bei weniger als zehn Jahren 80 Prozent der Bezüge.
Die Regelung ist brisant, weil der MDR eigentlich sparen muss und sich überwiegend aus Rundfunkbeiträgen finanziert. Für 2024 wies der Sender einen Fehlbetrag von 44 Millionen Euro aus: Die Erträge lagen bei 774 Millionen Euro, die Aufwendungen bei 818 Millionen Euro. Der MDR-Staatsvertrag verpflichtet zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Dennoch sollen die Zahlungen auch dann fließen, wenn die Freien gar nicht oder deutlich weniger eingesetzt werden.
„FAZ“ und „Bild“ sprechen von einer Bezahlung fürs „Nichtstun“. Ex-ARD-Redakteur Alexander Teske kritisierte in der „Bild“, der MDR spare ausgerechnet bei Publikumslieblingen wie „Tatort“ und „Polizeiruf 110“, um einen Proteststurm gegen die Politik zu entfachen, die höhere Gebühren ablehne. Dabei gebe es zahlreiche Einsparmöglichkeiten, die die Sender aus Eigeninteresse nicht nutzten.
Quelle: www.welt.de



