Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Eilantrag eines Mannes aus Eritrea statt, der sich gegen die Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze gewehrt hatte. Die Bundespolizei muss ihm nun den Grenzübertritt gestatten, da sonst „schwere und unzumutbare“ Nachteile drohten, wie es in der Entscheidung heißt. Bereits im vergangenen Jahr hatte ein Gericht die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet erstmals für rechtswidrig erklärt.
Dröge sagte, die erneute Gerichtsentscheidung sei „eine weitere Niederlage für die Politik von Alexander Dobrindt“. Dass der CSU-Politiker einfach an den Zurückweisungen festhalte, sei aus ihrer Sicht „eine unverschämte Missachtung der Justiz“. Die Gerichtsentscheidungen als bloße „Einzelfallentscheidungen“ abzutun, nannte sie ein durchschaubares Ablenkungsmanöver.
Dobrindt hatte die von seiner Amtsvorgängerin Nancy Faeser (SPD) auf alle deutschen Landgrenzen ausgeweiteten Kontrollen im Mai 2025 intensiviert. Zudem wies er die Bundespolizei an, auch Asylbewerber zurückzuweisen – mit Ausnahme von Kranken, Schwangeren und anderen schutzbedürftigen Menschen. Dröge forderte Konsequenzen für diese Politik und warnte, die Grenzkontrollen gefährdeten den Zusammenhalt in der Europäischen Union.
Quelle: www.tagesspiegel.de



