Die Abgeordneten stimmten in Straßburg für die Abschaffung von Zöllen auf US-Industriegüter sowie für einen besseren Marktzugang für US-Meeresfrüchte und Agrarprodukte. Allerdings gilt das nur unter der Bedingung, dass die USA ihre Verpflichtungen vollständig erfüllen. Bei Verstößen – etwa erneuten Zollerhöhungen – können die EU-Zugeständnisse wieder ausgesetzt werden.
Das Parlament nahm den Gesetzesvorschlag zu Industriegütern mit 440 zu 151 Stimmen an, bei 50 Enthaltungen. Für die Erleichterungen für US-Meeresfrüchte stimmten 444 Abgeordnete, 152 dagegen, 54 enthielten sich. Zudem ist ein festes Ablaufdatum vorgesehen: der 31. Dezember 2029.
US-Präsident Donald Trump hatte den 4. Juli – den US-Nationalfeiertag – als Frist für die Umsetzung genannt. Sollte die EU bis dahin ihren Teil nicht erfüllen, drohte Trump mit deutlich höheren Zöllen. Die EU-Kommission wies zudem den Vorwurf zurück, sie gehe nicht ausreichend gegen Zwangsarbeit bei Importen vor.
Für das Inkrafttreten ist auch die Bestätigung durch den Ministerrat nötig. Vertreter der EU-Staaten und des Parlaments hatten vereinbart, dass die Regelungen spätestens zum 4. Juli in Kraft treten sollen.
Quelle: www.volksfreund.de



