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Hitzewelle: Ihre Rechte bei Hitze am Arbeitsplatz

Bei hohen Temperaturen haben Arbeitnehmer bestimmte Rechte, . Ab 26 Grad muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen, ab 35 Grad gilt die Arbeit als unzumutbar.

Hitzewelle: Ihre Rechte bei Hitze am Arbeitsplatz
Bild: zdfheute.de

Sommerhitze im Büro: Einen generellen Anspruch auf Hitzefrei haben Arbeitnehmer in Deutschland nicht. Der Arbeitgeber bestimmt, wann und wo gearbeitet wird, muss aber die gesundheitlichen Interessen der Beschäftigten berücksichtigen. Bei Schwangerschaft oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann die Arbeit in sehr warmen Büros unzumutbar sein – dann ist Hitzefrei möglich.

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur gibt Richtwerte vor: Ab 26 Grad Celsius muss der Arbeitgeber Maßnahmen wie Gleitzeit, Ventilatoren oder kostenlose Getränke ergreifen. Steigt die Temperatur über 35 Grad, gilt die Arbeit als unzulässig. Betroffene können dann einen anderen Raum oder Freistellung verlangen.

Quelle: www.zdfheute.de