Die Koalitionsspitzen haben sich darauf verständigt, dass Arbeitnehmer künftig ab dem ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Die genauen Modalitäten sind jedoch noch offen und sollen im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Lars Klingbeil (SPD) betonte am Donnerstagabend im ZDF-„heute journal“, es handele sich um eine Grundsatzeinigung aus dem Koalitionsausschuss. Nun gehe es darum, „gute pragmatische Lösungen“ zu finden.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stellte klar, dass die Beschäftigten nicht zwingend am ersten Tag in die Arztpraxis müssten. Allerdings sei eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Tag eins erforderlich. Wie eine mögliche Rückdatierung durch den Arzt praktisch ablaufen soll, ließ Merz offen. Er verwies darauf, dass Unternehmen mit ihren Mitarbeitern abweichende Regelungen treffen könnten – etwa über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.
Ärzteverbände und Gewerkschaften hatten die Pläne zuvor kritisiert. Sie warnten vor überfüllten Praxen und zusätzlichem bürokratischem Aufwand. Die Diskussion um die Neuregelung bleibt damit vorerst spannend.
Quelle: www.zeit.de



