Der Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, dass die Deutsche Post als Universaldienstleister ihre Steuerbefreiung für Geschäftskundenpost verliert. Bislang war das Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit, während kleinere Konkurrenten die Abgabe zahlen mussten. Der Entwurf liegt der Nachrichtenagentur dpa vor.
Walther Otremba vom Bundesverband Briefdienste, der die Interessen der Post-Konkurrenten vertritt, begrüßt die Pläne. Er schätzt den Steuervorteil der Post sogar auf eine halbe Milliarde Euro pro Jahr. „Für den normalen Briefversender ändert sich nichts, aber bei Geschäftskunden haben künftig wieder alle Brieflogistiker die gleichen Chancen“, sagte Otremba.
Die Deutsche Post kritisierte den Entwurf scharf. „Die Steuerbefreiung ist europarechtlich zwingend vorgeschrieben und an die Erbringung des postalischen Universaldienstes geknüpft“, teilte das Unternehmen mit. Die Post sei der einzige Anbieter, der die flächendeckende Versorgung nach gesetzlichen Qualitätsstandards sicherstelle. Auch die Beförderung von Geschäftskundenbriefen sei Teil des Universaldienstes.
Quelle: www.zeit.de



