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VG München: Grenzkontrollen zu Österreich rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht München hat Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze in drei Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt.

VG München: Grenzkontrollen zu Österreich rechtswidrig
Bild: img.zeit.de

Das Verwaltungsgericht (VG) München hat Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze in drei Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten drei Männer, die 2025 kontrolliert worden waren – Darunter waren Schroeder sowie zwei weitere Kläger, die Racial Profiling und politische Willkür beklagten.. Die Dauer der Kontrollen und ihre Vereinbarkeit mit dem Schengener Grenzkodex standen zur Debatte.

Das Gericht stellte fest, dass die seit Jahren faktisch unveränderte Dauer der Kontrollen und die Frage, ob sie mit dem neuen Schengener Grenzkodex vereinbar waren, ausschlaggebend waren. Die schriftliche Begründung der Urteile will das Gericht in einigen Wochen vorlegen.

Einen Eilantrag des Klägers Werner Schroeder, mit dem dieser erreichen wollte, dass künftige Kontrollen vorläufig unterbleiben, wies das Gericht dagegen ab. Ein Gerichtssprecher teilte mit, Bürgerinnen und Bürger müssten solche Eingriffe zunächst dulden und könnten deren Rechtswidrigkeit in der Regel nur im Nachhinein feststellen lassen. Das Gericht fordert vom Bundesinnenministerium eine ernsthafte Bedrohung für die Verlängerung der Kontrollen, nicht nur eine „weiterhin“ hohe Sekundärmigration.

Quelle: www.zeit.de