Die Bundesregierung will das Wohngeld neu aufstellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf passierte das Kabinett. Ziel ist es, den Bundeshaushalt zu entlasten und gleichzeitig die Bürokratie in den Behörden abzubauen. Die Ausgaben und der Verwaltungsaufwand waren in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Kern der Reform ist eine Absenkung der Wohngeldzahlungen, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Gleichzeitig sollen die Verfahren einfacher werden: So wird etwa die Prüfungsdichte verringert und die Nachweispflicht für Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit gelockert. Auch bei Kindern, die abwechselnd bei getrennten Eltern leben, soll der Aufwand sinken. Bereits laufende Bewilligungen bleiben unverändert – sie gelten bis zum Ende ihrer Laufzeit, meist zwölf, manchmal 24 Monate.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Mieter und selbstnutzende Eigentümer mit zu geringem Einkommen. Durch die Neuregelung werden einige Haushalte aus dem Bezug fallen. Die Regierung betont jedoch, dass Bedürftige weiterhin Unterstützung erhalten.
Quelle: Bundesregierung



